Datum: 16.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wohnbau Bayern GmbH, Bauantrag zum Neubau einer Wohnhausanlage mit Tiefgarage auf der Flurnummer 861 der Gemarkung Viechtach - Vorstellung durch Lynx Architecture
2 Bebauungsplan "Auf der Wacht Ost" durch Deckblatt 14
2.1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung
2.2 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Beschlussfassung
2.3 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Kreisbrandinspektion Landkreis Regen - Beschlussfassung
2.4 Satzungsbeschluss
3 Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23 (Oberschlatzendorf Nord Erweiterung) - Änderungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Oberschlatzendorf Nord Erweiterung"; - Aufstellungsbeschluss
5 Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Grenzgaragensatzung
6 Änderung der Geschäftsordnung zur Klarstellung der Zuständigkeit bei kurz- und mittelfristigen Geldanlagen; - Beschlussfassung
7 Beantragung von Stabilisierungshilfen im Haushaltsjahr 2023; - Beschlussfassung
8 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2021
8.1 Bekanntgabe des Prüfberichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil)
8.2 Behandlung des Teilberichts A des Berichts vom 27.10.2022; - Beschlussfassung
8.3 Behandlung des Teilberichts B des Berichts vom 27.10.2022 ; - Beschlussfassung
8.4 Behandlung des Teilberichts C des Berichts vom 27.10.2022; - Beschlussfassung
8.5 Behandlung des Teilberichts D des Berichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil); - Beschlussfassung
8.6 Behandlung des Teilberichts E des Berichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil); - Beschlussfassung
9 Wasserversorgung OT Harnberg; - Abschluss einer neugefassten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kollnburg
10 Sanierung und Erweiterung des Kinos Viechtach - Nachtrag Nr. 5 Baumeisterarbeiten
11 Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

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1. Wohnbau Bayern GmbH, Bauantrag zum Neubau einer Wohnhausanlage mit Tiefgarage auf der Flurnummer 861 der Gemarkung Viechtach - Vorstellung durch Lynx Architecture

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 1

Beschluss

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

  1. Den Befreiungen für die Überschreitung der GFZ, der max. zulässigen Höhe der Stützmauer, der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, der Baugrenze und der Abweichung der Lage des Spielplatzes wird das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

  1. Das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Auf der Wacht Ost" durch Deckblatt 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 2
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2.1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 2.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung, Außenstelle Zwiesel vom 18.11.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 18.11.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 30.06.2022
  • Landratsamt Regen, Gesundheitsamt vom 21.11.2022
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 30.11.2022
  • Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Raumordnung vom 09.12.2022
  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald vom 13.12.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 16.12.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft vom 14.12.2022
  • Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 12.12.2022
  • Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 08.12.2022
  • Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz vom 06.12.2022
  • Industrie- und Handelskammer Niederbayern vom 19.12.2022
  • Gemeinde Geiersthal vom 18.11.2022
  • Gemeinde Arnbruck vom 15.12.2022
werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 2.2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege“ vom 01.12.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung: 
Die Lage des Baudenkmals ist im Plan nachrichtlich ergänzt worden und unter den Hinweisen und im Umweltbericht wird auf das bestehende Baudenkmal hingewiesen.


Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 01.12.2022:

„„wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: 
Mittels Änderung des Bebauungsplans „Auf der Wacht Ost“ durch Deckblatt Nr. 14 soll auf den Flurnummern 693/1, 696, 696/1, TF 696/2, TF 698, TF 699, TF 700/2, TF 701, TF 702, 702/1, 703/1, TF, 711/16, TF 741 und TF 759/38 der Gemarkung Viechtach die Erweiterung des Kreiskrankenhauses Viechtach ermöglicht werden. Das BLFD hat sich bereits im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Planwerk geäußert. Leider wurde unsere Bitte zur Kennzeichnung und Benennung des Kulturgutes, sowie der Aufnahme von Hinweisen nicht nachgekommen. Daher erscheint es geboten inhaltlich unserer Stellungnahme noch einmal zu wiederholen: 

Am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich ein Steinkreuz, welches gemäß Art. 1 Abs. 2 BayDSchG mit folgendem Text in der Denkmalliste des Landkreises Regen verzeichnet ist: 

D-2-76-144-36 „Steinkreuz, sog. Weißes Kreuz, Sockel mit Wappenschild, Granit, 17. Jh.“ 

Entgegen der Ausführungen im Umweltbericht, unter dem Punkt „1.2.2.9 Kulturgüter“ ist im Planungsgebiet ein Denkmal vorhanden. Wir bitten daher erneut um Berücksichtigung, Benennung und Kennzeichnung des Denkmalbestands und der geltenden Schutzbestimmungen der Art. 4 - 6 BayDSchG im Bebauungsplan. Dies ist insofern erforderlich, da der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Sinn des Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes insbesondere bedarf, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. In diesem Fall kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmales führen würde. 
Wir bitten zudem um die Aufnahme eines Hinweises, dass im Rahmen der Bauarbeiten für eine geeignete Sicherung des Denkmalbestandes Sorge zu tragen ist. 

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 13.07.2022 mit Aktenzeichen P-2022- 3355-1_S2 und weisen nochmals darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren 
Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur 
Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks 
sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. 
Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, 
so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: 
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer 
Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere 
Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der 
Arbeiten gestattet. 

Wir bitten, den Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG insbesondere in die Textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufzunehmen. 
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. 
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Kreisbrandinspektion Landkreis Regen - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 2.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Kreisbrandinspektion Landkreis Regen“ vom 20.12.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung: 
Die Versorgung ist gesichert.

Stellungnahme des Landratsamt Regen, Kreisbrandinspektion Landkreis Regen vom 20.12.2022:

  1. Ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehr:
Bezeichnung der örtlich zuständigen Feuerwehr: Feuerwehr Viechtach  
Ausrüstung: KdoW, ELW 1, HLF 10, DLA(K) 23/12, LF 16/12, TLF 20/40-SL, GW-L, RW 2, MTW
Personalstärke: ca. 50 Aktive  
Anfahrt der örtlich zuständigen Feuerwehr ca. 0,85km 
Weitere Kräfte nach Bedarf entsprechend der vorhandenen Alarmplanung des Landkreises Regen für die Stadt Viechtach.  

  1. Löschwasserversorgung:
Bebauungsplan Punkt 2.4 u. 4.4.3
Stellungnahme:  
Für das im Bebauungsplan behandelte Gebiet und die beschriebene Nutzung muss die Grundversorgung mit Löschwasser gemäß DVGW-Merkblatt W405 im Umfang von mindestens 96 m³/h über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden im Umkreis von 300 m sichergestellt sein. Dabei sind die Löschwasserentnahmestellen so anzuordnen, dass die jeweils nächstgelegene Löschwasserentnahmestelle innerhalb eines Laufweges von maximal 80 – 120 m erreicht werden kann. 
Die erforderlichen Hydranten müssen einen Leitungsdruck von mindestens 1,5 bar aufweisen; dabei sind nur Hydranten einzubauen, die über ein Prüfzeichen nach DIN-DVGW verfügen. Art, Standort und Ausführung der Löschwasserversorgung sind entgegen § 9 Abs. 1 Pkt. 13 BauGB im Bebauungsplan nicht dargestellt und kann somit seitens der Brandschutzdienststelle nicht bewertet werden. Die korrekte Umsetzung der Löschwasserversorgung liegt daher in der Verantwortung der Stadt Viechtach. Die erforderlichen Hydranten müssen einen Leitungsdruck von
mindestens 1,5 bar aufweisen; dabei sind nur Hydranten einzubauen,
die über ein Prüfzeichen nach DIN-DVGW verfügen.
Rechtsgrundlage: 
Art. 1 Abs. 2 S. 2 BayFwG 
§ 9 Abs. 1 Pkt. 13 BauGB

  1. Zufahrt:
Bebauungsplan Punkt 4.4.2
Stellungnahme:  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss verkehrstechnisch so erschlossen sein, dass er für Feuerwehr und Rettungsdienst im notwendigen Umfang zugänglich ist.
Die notwendigen Zufahrten müssen so ausgeführt werden, dass sie mit Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast von 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t, einer Länge von 10 m, einer Breite von 2,5 m und einem Wendekreisdurchmesser von 10,5 m zügig befahren werden können.

Weitere Anmerkungen:  
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) empfehlen bei Sackgassen mit einer Länge von mehr als 50 m eine Wendeanlage – dies ist je nach geplanter Ausführung
der Erschließung im vorliegenden Fall ebenso zu beachten.

Rechtsrundlage: 
§ 9 Abs. 1 Pkt. 11 BauGB
Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen

  1. Bebauung:
Bebauungsplan Planliche u. Textliche Festsetzungen
Stellungnahme:
Die Bebauung ist so auszuführen, dass der Brandausbreitung vorgebeugt und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind, dabei sind die Vorgaben der BayBO zu beachten.

Rechtsrundlage: 
Art. 12 BayBO
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr

  1. Schlussbemerkung
Alle geltenden Vorschriften hinsichtlich Vorbeugenden und Baulichem Brandschutz sind unabhängig von den hier aufgeführten Bemerkungen einzuhalten.
Die Stellungnahme der Feuerwehr bezieht sich ausschließlich auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes. Sie dient dazu, einen eventuell erforderlichen Einsatz der Feuerwehr vorzubereiten und die Wirksamkeit der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen. Alle vorgehend aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu verstehen.
Grundsätzlich bleibt die Anhörung der Feuerwehr im Einzelfall vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.4. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 2.4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Auf der Wacht Ost“ durch Deckblatt 14 in der Fassung vom 09.01.2023 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 Abs. 3 BayBO als Satzung.

  1. Der Bebauungsplan „Auf der Wacht Ost“ durch Deckblatt 14 in der Fassung vom 09.01.2023 wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23 (Oberschlatzendorf Nord Erweiterung) - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für den Bereich der Flurnummer 945, 947, 948, 946, 938, 936, 935, 934/2 TF, 936/1 TF und 937 TF der Gemarkung Viechtach die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23 (GE Oberschlatzendorf Nord Erweiterung).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Oberschlatzendorf Nord Erweiterung"; - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für die Flurnummern 945, 947, 946, 948, 938, 936, 935, 934/2 und 936/1 der Gemarkung Viechtach den Bebauungsplan „Oberschlatzendorf Nord Erweiterung“ aufzustellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Grenzgaragensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 5

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Satzung zur Aufhebung der Grenzgaragensatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf vom 01.12.2022.

  1. Der Satzungsentwurf vom 01.12.2022 wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Änderung der Geschäftsordnung zur Klarstellung der Zuständigkeit bei kurz- und mittelfristigen Geldanlagen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.05.2020 ö 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö 17
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 6

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Viechtach (Geschäftsordnung – GeschO) vom 11.05.2020, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss Nr. 475 vom 14.03.2022, wie folgt zu ändern:

In § 13 Abs. 2 wird folgender Buchst. h) angefügt:

„die Entscheidung über kurzfristige (Laufzeit bis zu einem Jahr) und mittelfristige (Laufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren) Geldanlagen in Form von Einlagen (Tagesgeld, Festgeld, Termineinlagen sowie Sparbriefe) bei Instituten, die einer deutschen Sicherungseinrichtung angehören.“

  1. Die vorstehende Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  1. Der Stadtrat ist über die Anlageentscheidungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Beantragung von Stabilisierungshilfen im Haushaltsjahr 2023; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 7

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt das Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 30.11.2022 (Az. 12-1546.276-2-42) über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe vollinhaltlich zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, für das Haushaltsjahr 2023 Stabilisierungshilfe zu beantragen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8
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8.1. Bekanntgabe des Prüfberichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.2. Behandlung des Teilberichts A des Berichts vom 27.10.2022; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.2

Beschluss

Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung betrachtet der Stadtrat den Teilbericht A des Berichts vom 27.10.2022 als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.3. Behandlung des Teilberichts B des Berichts vom 27.10.2022 ; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Kunsteisbahn an ihrem derzeitigen Standort weiter zu betreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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8.4. Behandlung des Teilberichts C des Berichts vom 27.10.2022; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.4

Beschluss

Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung betrachtet der Stadtrat den Teilbericht C des Berichts vom 27.10.2022 als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8.5. Behandlung des Teilberichts D des Berichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.5

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Heizanlage Stadthalle, der Darstellung und Verbuchung der Energiekosten und der Kfz-Zulassungsstelle zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.6. Behandlung des Teilberichts E des Berichts vom 27.10.2022 (öffentlicher Teil); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2023 ö 9.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 8.6

Beschluss 1

Die Beschlussfassungen zum Thema Städtepartnerschaft (Beschlussvorschläge Nr. 2a und 2b) werden vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Teilbericht E des Berichts vom 27.10.2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Wasserversorgung OT Harnberg; - Abschluss einer neugefassten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kollnburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 9

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung über die Belieferung des Viechtacher Ortsteils Harnberg mit Wasser durch die Gemeinde Kollnburg gemäß dem vorliegenden Entwurf vom 23.12.2022.

  1. Der Entwurf der Zweckvereinbarung wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Sanierung und Erweiterung des Kinos Viechtach - Nachtrag Nr. 5 Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 10

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Bruckner:

Der Stadtrat beschließt, dass Nachtragsangebot NA05 der Firma Bauunternehmen Hampel GmbH, Ziegelhüttenweg 10, 93483 Pösing, in Höhe von 34.368,75 € brutto nicht anzunehmen, sondern die Arbeiten vom Bauhof ausführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat erteilt dem Nachtragsangebot NA05 der Firma Bauunternehmen Hampel GmbH, Ziegelhüttenweg 10, 93483 Pösing, in Höhe von 34.368,75 € brutto gemäß § 2 VOB/B die Genehmigung.

  1. Die Sitzungsunterlagen werden zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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11. Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 11
Datenstand vom 26.01.2023 08:23 Uhr