Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Schulkinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027; - Grundsatzbeschluss
2 Wasserversorgung Stadt Viechtach
2.1 Ersatzneubau des Hochbehälters Lindl; - Durchführungsbeschluss
2.2 Neubau eines Druckminderschachts Blossersberg; - Durchführungsbeschluss
3 Altmann Regina, Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Garage auf der Flurnummer 220/22 der Gemarkung Schlatzendorf
4 Änderung der Geschäftsordnung zur Einführung eines digitalen Amtsblattes der Stadt Viechtach; - Beschlussfassung
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2022
5.1 Bekanntgabe des Prüfberichts vom 16.10./25.10.2023 (öffentlicher Teil)
6 Beantragung von Stabilisierungshilfen ab dem Haushaltsjahr 2024; - Beschlussfassung
7 Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2024 (Verkaufssonntageverordnung 2024); - Beschlussfassung
8 Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

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1. Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Schulkinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027; - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 1

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Präsentation der Verwaltung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Schulkinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 vollinhaltlich zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, den Rechtsanspruch durch Ausbau der bestehenden Einrichtungen „offene Ganztagsbetreuung“ und „Ferienbetreuung“ zu erfüllen und nimmt zur Kenntnis, dass nach aktuellem Stand kein Investitionsbedarf besteht.

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zusätzliches pädagogisches Personal im Stellenplan der Haushaltsjahre 2026 ff. erforderlich werden kann.

  1. Die Präsentation der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung Stadt Viechtach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 2
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2.1. Ersatzneubau des Hochbehälters Lindl; - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 2.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, den Ersatzneubau des Hochbehälters Lindl mit der Variante „Stahlbetonbehälter“ gemäß Entwurfsplanung vom 20.12.2023 und Kostenberechnung vom 19.12.2023 mit Gesamtkosten von 1.387.000,00 € netto vorbehaltlich einer Baufreigabe durch das Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf durchzuführen.

  1. Die Kostenberechnung ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Stadtrat genehmigt die durch die Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und die Sperrung von Verpflichtungsermächtigungen bei Haushaltsstelle 8180.001.9870 in Höhe von 685.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Druckminderschachts Blossersberg; - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 2.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö 4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, den Neubau eines Druckminderschachts Blossersberg gemäß Entwurfsplanung vom 20.12.2023 und Kostenberechnung vom 19.12.2023 mit Gesamtkosten von 148.000,00 € netto vorbehaltlich einer Baufreigabe durch das Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf durchzuführen.

  1. Die Kostenberechnung ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Stadtrat genehmigt die durch die Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und die Sperrung von Verpflichtungsermächtigungen bei Haushaltsstelle 8180.001.9870 in Höhe von 148.000 €.

  1. Nach Errichtung des Druckminderschachts Blossersberg und Fertigstellung des neu geplanten Hochbehälters Lindl ist der bisherige Hochbehälter Blossersberg aufzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Altmann Regina, Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Garage auf der Flurnummer 220/22 der Gemarkung Schlatzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 3

Beschluss

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

  1. Den Befreiungen für die Abweichung der Firstrichtung, der Abweichung der Baukörper und der Abweichung der Garagenzufahrt wird das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Änderung der Geschäftsordnung zur Einführung eines digitalen Amtsblattes der Stadt Viechtach; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Viechtach (Geschäftsordnung – GeschO) vom 11.05.2020, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss Nr. 726 vom 16.01.2023, wie folgt zu ändern: 

§ 37 erhält folgende Fassung:
„Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Stadt Viechtach über das Internet unter www.viechtach.de/amtsblatt amtlich bekanntgemacht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 5
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5.1. Bekanntgabe des Prüfberichts vom 16.10./25.10.2023 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 5.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Viechtach und der Kindergartenstiftung Viechtach vom 16.10./25.10.2023 (öffentlicher Teil) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beantragung von Stabilisierungshilfen ab dem Haushaltsjahr 2024; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 6

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt das Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 23.11.2023 (Az. RNB-12.KR-1546-276-2-45-7) über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe vollinhaltlich zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2024 bis auf weiteres keine Stabilisierungshilfe zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2024 (Verkaufssonntageverordnung 2024); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 7

Beschluss

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) und § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. 2014 S. 22) -jeweils in der geltenden Fassung- erlässt die Stadt Viechtach folgende Verordnung:



§ 1
Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2024

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen in der Stadt Viechtach mit Ausnahme der Ortsteile Höllenstein, Pirka, Schnitzmühle und Waldfrieden die Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

  • Am 28.04.2024 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Am 28.07.2024 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
  • Am 20.10.2024 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr 


§ 2
Hinweise

1Die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten und werden durch die Verlängerung der Verkaufszeiten gemäß dieser Verordnung nicht berührt. 2Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 24 LadSchlG wird hingewiesen.


§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2023 (Verkaufssonntageverordnung 2023) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.01.2024 ö 8
Datenstand vom 17.01.2024 07:45 Uhr