Bauvoranfrage zum Kapuzinerweg von LAKUMED


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Kreiskrankenhaus Vilsbiburg plant einen neuen OP-Trakt als separates Gebäude zu errichten. Das Gebäude wird südlich der Bestandsgebäude angeordnet (siehe hierzu beiliegende Planunterlagen).

Zwischen dem neuen OP-Trakt und den Bestandsgebäuden führt ein öffentlich gewidmeter Fußweg, der in der derzeitigen Ausführung die geplante Anbindung im EG verhindert. (Der neue OP-Trakt sieht im EG eine Intensivstation und im OG die OP-Abteilung vor.)

Von LAKUMED wurde mit Schreiben Datum 13.11.2017 (nachgereichte Planunterlagen mit Eingang 23.11.2017) eine Bauvoranfrage eingereicht, in der beantragt wird, den öffentlichen Fußweg im Bereich des neuen Verbindungstraktes ca. 1,4 m tiefer zu legen.

Dies erfordert verschiedene weitere Anpassungen wie z.B.
  • Abflachung des Weges im Westen (von unterhalb kommend)
  • Lang gezogene Rampe nach der Unterführung des Verbindungstrakts mit 14% oder 11% Neigung (eine barrierefreie Rampe ist mit max. 6% Neigung auszuführen)
  • Stützwand entlang des Weges Richtung Hubschrauberlandeplatz

Laut LAKUMED bestehen auf dem Weg Geh- und Fahrtrechte und es sind viele Sparten verlegt (Kanal, Wasser, Strom, Straßenbeleuchtung, Telekom).

Im Schreiben von LAKUMED zur Bauvoranfrage wird mitgeteilt, dass die Kosten für die Tieferlegung der Sparten von LAKUMED getragen werden.

Mit der Bauvoranfrage ist vom Bau- und Umweltausschuss zu entscheiden, ob Einverständnis mit der Rampe besteht. Die Planunterlage zur Rampe sieht eine Neigung mit 14%, Alternativ mit 11%, vor.

Seitens der Verwaltung wird eine Ausführung mit der flacheren Rampe (11% Neigung) empfohlen.


Zu beachten ist auch:

Der untere Teil des Kapuziner-Fußweges wird derzeit bereits als Zufahrt zur Krankenhaustief-garage und zu den Parkplätzen genutzt und zukünftig darüber auch als Zufahrt für das komplette Tiefgaragenuntergeschoss des neuen OP-Traktes dienen.

An den bestehenden Mischwasserkanal mit Betonrohr DN 300 sind ab der Ecke Lusenstraße/ Krankenhausstraße (ab der Kanalhaltung 308199 oder bereits ab der Kanalhaltung 308202) nur die Gebäude des Kreiskrankenhauses und der Krankenpflegeschule angeschlossen. Durch die Baumaßnahme würde auch ein Teil des Kanals verlegt werden müssen. Es ist zu klären, ob dieses Kanalteilstück dann als privater Anschlusskanal betrachtet wird und damit Eigentümer und Baulastträger LAKUMED würde.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen mit der geänderten Wegeführung des öffentlich gewidmeten Kapuziner-Fußweges, in Form einer Rampe von ca. 11%, in Aussicht.

Voraussetzung hierfür ist:

Alle Kosten und Folgekosten (wie z.B. Verlegung der Sparten, Erstellung von Stützmauern, Geländemodulation, evtl. geänderte Niederschlagswasserführung, etc.) der Baumaßnahme vollumfänglich durch den Antragsteller getragen werden.

Zukünftiger Baulastträger für die Stützmauern und evtl. anderer begleitender Baumaßnahmen der Antragsteller wird.

Die Sparten weiterhin im Eigentum der Versorgungsträger, wie z.B. die Stadtwerke Vilsbiburg, die Stadt Vilsbiburg, die Telekom, etc., verbleiben.

Der Grundstückseigentümer (Landratsamt Landshut) den Versorgungsträgern unentgeltlich die Leitungsrechte auf dem Kapuziner-Fußweg gestattet.

Zu klären sind die genauen Zuständigkeiten und Schnittstellen für die Verkehrssicherungs-pflichten von Stadt Vilsbiburg und LAKUMED.

Zu klären ist auch der Baulastträger und die genaue Zuständigkeit (Stadt Vilsbiburg / LAKUMED) für das Anschlussstück des Mischwasserkanals (ab der Haltung wo nur noch LAKUMED bzw. die Krankenpflegeschule einleitet).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 16:19 Uhr