Information Verwahrentgelt für städtische Konten bei der Sparkasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Sparkasse Landshut hat mitgeteilt, dass auf städtische Geldanlagen ab 01.10.2016 ein so genanntes Verwahrentgelt erhoben wird. Diese neue Gebühr, umgangssprachlich oft auch als „Strafzins“ bezeichnet, soll laut Sparkassenleitung nur im öffentlichen Bereich verlangt werden.
Die Höhe dieser Gebühr wird 0,4% p.a. betragen. Dies ist der gleiche Satz, den die Banken für ihre Geldanlagen bei der EZB bezahlen müssen.

Betroffen sind städtische Giro- und Geldmarktkonten bei der Sparkasse. Es wurde ein Anlagefreibetrag von 2 Mio. € mit der Sparkasse vereinbart, das heißt Verwahrentgelt wird erst bei Guthaben über diesem Betrag fällig.

Die Stadtkasse Vilsbiburg wird ihre Anlagestrategie nach diesen Vorgaben ausrichten, so dass möglichst kein Verwahrentgelt zu bezahlen sein wird.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat nahm davon Kenntnis.

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr