Finanzplanung 2017 bis 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.01.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2017) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2018), sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2019 bis 2021.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2% veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2019 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2016 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 49,5% angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen sind bis auf einen vorgeschriebenen Mindestbestand beinahe aufgebraucht. Eine Entnahme (Schl.Nr. 23) kann daher nur in sehr geringem Umfang erfolgen.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite kann nur durch Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33) erfolgen.

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur noch als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) belastet den Vermögenshaushalt zusätzlich. Tilgungszahlungen für eventuelle neue Kredite sind ab dem Jahr 2020 berücksichtigt.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2022 – 2024). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr fragt an, warum die Abwassereinrichtungen in Seyboldsdorf nicht mit aufgenommen wurden. Der Erste Bürgermeister sagte zu, diese für den neuen Finanzplan mit aufzunehmen. StR Florian Anzender befürchtet, dass nicht alle möglicherweise notwendigen Brückensanierungen mit aufgenommen wurden, dies sollte nochmals überprüft werden. Die Reihenfolge ob die Sanierung der Vilstalhalle oder die Sanierung des Kindergartens
St. Elisabeth als erste Maßnahme erfolgt, ist mit der Erstellung des Finanzplans noch nicht festgelegt. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.04.2018 15:42 Uhr