Aufhebung des Aufstellungbeschlusses des Bebauungsplanes "Maulberger Weg Erweiterung" und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses unter Berücksichtigung des §13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 23.04.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ mit Änderung des Flächennutzungsplan Deckblattes Nr. 19 gefasst.

Es wurde das Regelverfahren gewählt.

Da es sich bei dem Vorhaben allerdings um ein reines Wohnhaus handelt,  kann das Verfahren auch gemäß §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden.

Als Gebietsart ist entweder ein WR oder ein WA mit Ausschluss der „Nicht-Wohnnutzungen“ festzusetzen.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ und der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt 19 vom 23.04.2018 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Maulberger Weg Erweiterung“ zur Ausweisung eines WA mit Ausschluss aller Nicht-Wohnnutzungen aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 570/4, der Gemarkung Frauensattling (siehe Anlage). Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13b BauGB festgesetzt.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr