Abwägung und Satzungsbeschluss mit Feststellungsbeschluss für den Bebauungsplan "KITA Burger Feld" und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB vorstellen.

Die Mitglieder des Stadtrates haben eine Vorlage mit einer Zusammenstellung der Einwendungen und Anregungen, sowie Abwägungsvorschlägen erhalten.

Diskussionsverlauf

Frau Linke (Büro Linke + Kerling) hat die Planungen vorgestellt. Bezüglich dem Lärmschutz hat man auf ein Gutachten verzichtet und dafür aber textliche Festsetzungen aufgenommen. Diese Lösung ohne Gutachten ist nicht vol lständig Rechtssicher. Frau Linke hält das Vorgehen aber für in Ordnung und verhältnismäßig.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 18 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Das Deckblatt Nr. 18 des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren ist beim Landratsamt Landshut einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr