Abwägung und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan "GE Gaindorf" und die Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Diskussionsverlauf

Frau Linke (Linke + Kerling) hat die Planungen vorgestellt.

StR Hiller hat nachgefragt, ob die Gaststätte im Mischgebiet zulässig ist. Dies konnte Frau Linke nach §6 BauNVO zusagen. Auf Anfrage von StR Sarcher konnte berichtet werden, dass für die Zufahrt zum Feuerwehrhaus und den dahinter liegenden Grundstücken mittels einer Dienstbarkeit gesichert wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „GE Gaindorf“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 16 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan „GE Gaindorf“ und die Änderung zum Flächennutzungsplan mittels Deckblatt 16 unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr