Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.06.2018 wurde über den Bauantrag für einen Anbau mit Dachterrasse in Holzrahmenbauweise auf FlNr. 134/0 der Gemarkung Vilsbiburg entschieden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberatend dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zu erlassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße umfasst die FlNrn. 152, 149/4, 137/11, 137, 130, 131, 130/2 (Tfl.), 132/2, 132, 133, 134 und 137/12 der Gemarkung Vilsbiburg.

Da gewichtige städtebauliche Gründe an dieser Stelle einer Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich entgegen stehen und eine Entwicklung einer Bebauung nachhaltig und langfristig strukturiert entwickelt werden soll, muss eine Veränderungssperre erlassen werden.

Mit dem Erlass des Bebauungsplans und dem Erlass einer Veränderungssperre soll und kann das Planungsziel einer nachhaltigen und strukturierten Planung und Entwicklung des Quartiers in seinem stadträumlichen, baulichen und gestalterischen Erscheinungsbild erreicht werden. Insbesondere befinden sich in unmittelbarer Nähe und Nachbarschaft einige Grundstücke der Stadt Vilsbiburg (u.a. Kindergarten, JUZ, Kinderkrippe, usw.), die einer städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Nachbarschaft zugeführt werden sollen. Der Bereich um die Kirche Mariä Himmelfahrt wurde bereits umgestaltet. Um hier eine weitergehende nachhaltige Konzeption und städtebaulich denkmalgerechte Gestaltung in der Nachbarschaft der Kirche gewährleisten zu können, ist es notwendig das Quartier in seinem Erscheinungsbild und seiner zukünftigen weiteren Entwicklung zu ordnen und zu beplanen.

Der Entwurf der Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre ist in der Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

StR Huber wollte wissen, warum nicht das gesamte Gebiet mit einbezogen wurde. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich der Quartiersplanung, welche vor einigen Jahren durchgeführt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan für den Bereich zwischen Kirchstraße und Seyboldsdorfer Straße zur Ausweisung eines MI (Gebietsart) aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 152, 149/4, 137/11, 137, 130, 131, 130/2 (Tfl.), 132/2, 132, 133, 134 und 137/12 der Gemarkung Vilsbiburg.

Als Verfahren wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB festgesetzt.

Der Stadtrat beschließt weiterhin für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Satzung zur Aufstellung der Veränderungssperre Nr.1 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.09.2018 15:02 Uhr