Antrag auf Baugenehmigung - Alexander Klingl und Carina Bauer, Stephan-v.-Schleich-Str. 10, FlNr. 1866/17, Gem. Haarbach - Neubau eines Wohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An alten Sportplatz“ in Haarbach und wird gemäß §30 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan legt Baugrenzen - Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – fest.

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung. Die Garage soll um 3m außerhalb der Baugrenze errichtet werden (Verschiebung in Richtung Straße).
Die Erteilung der Befreiung von der festgesetzten Umgrenzung der Nebenanlagen ist hier rechtlich nicht tragbar. Bislang wurde noch keine Befreiung zum „Vor- oder Zurückspringen“ der zusammengebauten Grenzgaragen erteilt (siehe auch Beschluss vom 03.12.2018 zum Bauantrag auf FlNr. 1866/21). Weiterhin sind bislang alle Garagen auf der zur Straße zugewandten Seite in einer Linie errichtet worden.

Beispiele:


Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Garage in der Art, dass ein Vor- oder Zurücktreten der zusammengebauten Grenzgaragen möglich ist, berührt generell die Grundzüge der Planung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr