Förderprogramm für "Fassadensanierung" - Stadtplatz 34-36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Von der Eigentümerin der Gebäude mit den Hausnummern Stadtplatz 34 bis 36 in Vilsbiburg ist eine Sanierung mit Umbau geplant.

Über das Architekturbüro Anetsberger aus Landshut wurde für die Maßnahme ein Antrag auf Förderung aus dem sog. Fassadenprogramm gestellt.

Die Unterlagen wurden zur Prüfung an die Regierung von Niederbayern gesandt.

Die Gebäude liegen im Sanierungsgebiet für Maßnahmen der Städtebauförderung und erfüllen aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem sog. Fassadenprogramm (Kommunales Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung – siehe Anlage).

Entsprechend dem Förderprogramm beträgt die Höhe der Förderung bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch höchstens 30.000 DM (entspricht 15.338,76 Euro).

Der anteilige Fördersatz der Städtebauförderung beträgt derzeit 60%.

Die Regierung von Niederbayern bewertet das Projekt als förderfähig.

Nach Mitteilung der Regierung von Niederbayern vom 03.05.2019 sind gemäß der Satzung der Stadt Vilsbiburg förderfähig:
Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhanden Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter, die eine öffentliche Wirkung entfalten.

Förderfähig sind daher nur die Maßnahmen der Fassaden zum Stadtplatz (inkl. der Türen und Fenster). Honorarkosten sind generell nicht förderfähig.  

Nach dem Lageplan besteht die Maßnahme aus drei Objekten. Nach dem Erscheinungsbild sind aber nur zwei differenzierte Fassaden zu erkennen. Ob für den Antragsteller ein Zuschuss für zwei oder drei Objekte gewährt werden soll, ist vom Bau- und Umweltausschuss zu entscheiden. Die Regierung von Niederbayern trägt beide Entscheidungen mit.

Es sind entsprechend der Objekte eigenständige Anträge mit getrennt zugeordneten Kosten einzureichen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Sanierung und den Umbau der Gebäude mit den Hausnummern Stadtplatz 34 bis 36 in Vilsbiburg eine Förderung innerhalb des Fassadenprogramms für 3 Objekte (max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, mit je max. 15.338,76 Euro). Förderfähig sind nur die Maßnahmen der Fassaden zum Stadtplatz (inkl. der Türen und Fenster). Nicht förderfähig sind generell die Honorarkosten.

Es sind entsprechend der Objekte eigenständige Anträge mit getrennt zugeordneten Kosten einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2019 10:52 Uhr