Formlose Bauvoranfrage - Gabriele Irl, Karlstraße 3, FlNr. 1207/12, Gem. Vilsbiburg - Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherrin möchte auf o.g. Grundstück ein weiteres Einfamilienhaus errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Karlstraße“ aus dem Jahr 1955. Dieser setzt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest. Das geplante Vorhaben befindet sich vollständig außerhalb dieser Grenzen.
Die Landshuter Straße war bei Aufstellung des Bebauungsplanes noch als Bundesstraße eingestuft, wonach auch das Sichtdreieck bemessen wurde. Mittlerweile wurde sie zu einer Ortsstraße abgestuft. Das Sichtdreieck kann demzufolge reduziert werden.
Grundsätzlich sollte die Bebauung in zweiter Reihe zugelassen werden. Allerdings wird seitens der Bauverwaltung dringend empfohlen hier nicht im Rahmen einer Befreiung zu agieren, sondern das gesamte Gebiet mittels Bebauungsplan zu überarbeiten.
Insbesondere sollten dabei die Erschließung, die Werbeanlagen und die Art der Bebauung mit einem städtebaulichen Gesamtkonzept geregelt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für das geplante Vorhaben nicht in Aussicht. Es wird beschlossen für das gesamte Gebiet „Karlstraße“ einen neuen Bebauungsplan zur Nachverdichtung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2019 11:34 Uhr