Änderung des Flächennutzungsplanes (Einplanung Nordost-Umfahrung) - Vorstellung des Entwurfes - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit dem Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beabsichtigt die Stadt Vilsbiburg einen Korridor für die geplante Nordumgehung der Stadt von weiterer Siedlungsentwicklung frei zu halten. Die Umgehungsstraße soll zum einen das Ortszentrum verkehrlich entlasten, zum anderen als Zubringer von den Wohngebieten im Norden zum überörtlichen Straßennetz (B 299) und zu den Arbeitsplätzen in den Gewerbegebieten am westlichen Stadtrand dienen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für die geplante Umgehungsstraße aufgrund der Bedeutung für den überörtlichen Verkehr bei der konkreten Projektumsetzung von einer Planfeststellungspflicht auszugehen.

Die geplante Straßentrasse beginnt am Kreisverkehr der B 299 am westlichen Ortsrand von Vilsbiburg. Von dort verläuft die Nordostumgehung außerhalb geschlossener Ortschaften nach Nordosten. Etwa auf Höhe des Schachtengrabens ist ein Kreisverkehr mit der Seyboldsdorfer Straße (Kreisstraße LA 2) vorgesehen. Im Anschluss an diesen Kreisverkehr verläuft die Trasse zunächst am südlichen Rand des Frauenholzes entlang, den Schachtengraben querend nach Nordosten. Nordöstlich des Ortsteils Mühlen geht die geplante Umgehungsstraße auf Höhe des Klärwerks Vilsbiburg in die Frontenhausener Straße (Staatsstraße 2083) über. Insgesamt hat die Straßentrasse eine Länge von ca. 3.900 m. Als Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 12 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde im Sinne der Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) für den staatlichen Straßenbau zu § 5 Abs. 2 BayKompV ein Untersuchungskorridor von 50 m beiderseits vom Straßenrand festgelegt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 55,84 ha. Davon werden von der geplanten Trasse ca. 11 ha beansprucht. Durch Fahrbahn der Umgehung und der Wirtschaftswege einschließlich Bankette werden voraussichtlich 6,57 ha versiegelt. Einschnitts- und Dammböschungen und sonstige Nebenflächen nehmen etwa 4,43 ha in Anspruch. Hier liegt die Trassenvariante 5 der Machbarkeitstudie des Ingenieurbüros Sehlhoff GmbH vom September 2009 zugrunde. Die restlichen 44,84 ha unterliegen keiner Nutzungsänderung, sind jedoch in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen durch die Planung ebenfalls zu untersuchen. Bei den von der Planung betroffenen Flächen handelt es sich in erster Linie um landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere großflächige Ackerschläge.
Das Vorhaben der Stadt Vilsbiburg zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan „Nordostumgehung Vilsbiburg“ wird im der Begründung beizufügenden Umweltbericht einer Umweltprüfung nach § 2a BauGB gemäß der in § 1 Abs. 6 Satz 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter und Kriterien unterzogen. Der zu erwartende überschlägig ermittelte Ausgleichsbedarf nach § 1 a BauGB für die Versiegelung und nachhaltige Umgestaltung durch die geplante Umgehungsstraße einschließlich Nebenflächen (11 ha) auf Flächennutzungsplanebene beläuft sich auf rund 3,62 ha – 6,85 ha. 

Frau Linke, Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, wird den Entwurf des Flächennutzungsplanes vorstellen.

Gleichzeitig soll der Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 12 des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Der Geltungsbereich und die betroffenen Fl.-Nrn. sind der Anlage zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Frau Spart (Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA) stellte die mögliche Trassenführung für eine Nordost-Umfahrung von Vilsbiburg vor.

Im Stadtrat wurde Kritik geäußert, warum bereits die Variante 5 der Planungen aus der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Sehlhoff ausgearbeitet wurde, der Stadtrat hierüber aber noch nicht entschieden hat.

Frau Linke verwies darauf, dass Sie ein offizielles Auftragsschreiben der Stadt Vilsbiburg vom 30.04.2015 für die Planungen hat und verdeutlichte, dass bei der Machbarkeitsstudie nur die Variante 5 als logische Möglichkeit einer Trassenführung übrig bleibt. Ebenfalls erklärte Frau Linke, dass die Aufstellung eines Deckblattes zum Flächennutzungsplan die Suche nach dem günstigsten Straßenkorridor mit einschließt.

Der Erste Bürgermeister verdeutlichte die Notwendigkeit einer vorausschauenden Stadtplanung und stellte klar, dass die Freihaltung eines Korridors für eine mögliche Nordost-Umfahrung für eine städtebauliche Entwicklung enorm wichtig sei.

Man einigte sich darauf, die Machbarkeitsstudie inkl. der unterschiedlichen Varianten des Büro Sehlhoffs nochmals im Stadtrat vorzustellen.

Datenstand vom 08.03.2017 14:56 Uhr