Die Kindergartengebühren wurden zuletzt im Jahr 2014 erhöht. Die Verwaltung stellt pflichtgemäß zur Diskussion, ob ab dem Abrechnungsjahr 2017/2018 eine Anpassung der Gebühren erfolgen soll.
Der Vergleich mit den anderen Einrichtungen im Landkreis Landshut zeigt, dass die Gebühren in der
Stadt Vilsbiburg mit Ausnahme der kurzen Buchungszeiten immer unter dem Landkreisdurchschnitt liegen.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
Kindergärten bisher Landkreis künftig
Über 4 bis 5 Stunden 65,00 € 67,00 € 70,00 €
Über 5 bis 6 Stunden 70,00 € 76,00 € 75,00 €
Über 6 bis 7 Stunden 75,00 € 85,00 € 80,00 €
Über 7 bis 8 Stunden 80,00 € 93,00 € 85,00 €
Über 8 bis 9 Stunden 87,00 € 105,00 € 95,00 €
Über 9 Stunden 93,00 € 116,00 € 100,00 €
(Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte.)
Kinderhort bisher Landkreis künftig ab 09/2017 inkl. Getränkegeld 3,00 €
Über 2 bis 3 Stunden 64,00 € 70,00 € 70,00 € 73,00 €
Über 3 bis 4 Stunden 71,00 € 79,00 € 75,00 € 78,00 €
Über 4 bis 5 Stunden 78,00 € 92,00 € 85,00 € 88,00 €
Über 5 bis 6 Stunden 85,00 € 97,00 € 90,00 € 93,00 €
Für die Ferien
Über 6 bis 7 Stunden 92,00 € 110,00 € 100,00 € 103,00 €
Über 7 bis 8 Stunden 99,00 € 116,00 € 105,00 € 108,00 €
Über 8 bis 9 Stunden 107,00 € 129,00 € 115,00 € 118,00 €
Kinderkrippe bisher Landkreis künftig
Über 2 bis 3 Stunden 110,00 € 92,00 € 120,00 €
Über 3 bis 4 Stunden 120,00 € 117,00 € 130,00 €
Über 4 bis 5 Stunden 130,00 € 128,00 € 140,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Über 5 bis 6 Stunden 140,00 € 145,00 € 150,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Über 6 bis 7 Stunden 150,00 € 161,00 € 160,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Über 7 bis 8 Stunden 160,00 € 178,00 € 170,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Über 8 bis 9 Stunden 174,00 € 194,00 € 190,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Über 9 Stunden 186,00 € 209,00 € 200,00 € (Doppelter Beitrag der Kindergartengebühr)
Mittagsbetreuung bisher Landkreis künftig
2 Stunden 30,00 € -- 33,00 €
3 Stunden 35,00 € -- 38,00 €
Essensgeld
Die Höhe des Essensgeld bleibt unverändert bei 2,50 € pro Essen für die Kinderkrippe und die Kindergärten, sowie 3,50 € pro Essen für den Kinderhort.
Geschwisterermäßigung für die Kinderkrippe, den Kinderhort und die Kindergärten (pädagogisches Angebot)
Die Geschwisterermäßigung für die Gebühren wird unverändert beibehalten. D. h. für das zweite Kind wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Für das dritte und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 75 %. Die Ermäßigung gilt einrichtungsübergreifend.
Nachrichtliche Informationen über die Betriebskostenabrechnung im Jahr 2015
(siehe Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss 14.07.2016)
Gebühreneinnahmen gesamt: 243.569 €
Staatl. Zuwendungen gesamt: 927.185 €
eingenommene Gastkinderbeiträge gesamt: 210.142 €
Fehlbeträge gesamt: 1.169.821 €
Weitere Ausgaben für Kinderbetreuung im Jahr 2015
(siehe Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss 14.07.2016)
Fehlbetrag Mittagsbetreuung rd. 38.700 €
(ohne Umbau WC-Anlage, ca. 22.000 €)
Kinderkrippe Michael-Jäger (AWO):
Kindbezogene Förderung, Gebäudeunterhalt usw.: rd. 52.500 €
Kinderkrippe St. Marien (AWO):
Kindbezogene Förderung, Gebäudeunterhalt usw.: rd. 111.800 €
Kindergarten Gänseblümchen (Life Teen Challenge):
Kindbezogene Förderung: rd. 33.500 €
Investitionszuschuss rd. 18.200 €
Kindbezogene Förderung für Vilsbiburger Kinder,
die in anderen Gemeinden Einrichtungen besuchen: rd. 37.500 €
Gemeindlicher Anteil für Tagespflege: rd. 13.200 €
Durchschnittlicher Anstellungsschlüssel im Abrechnungszeitraum 01/2016 bis 12/2016
Kinderkrippe St. Martin 7,3 (durchschnittlich 42 Kinder)
Kindergarten St. Martin 8,2 (durchschnittlich 86 Kinder)
Kindergarten St. Elisabeth 8,9 (durchschnittlich 124 Kinder, mit Waldgruppe)
Kindergarten St. Johannes 9,2 (durchschnittlich 65 Kinder)
Kindergarten Seyboldsdorf 8,8 (durchschnittlich 23 Kinder)
Kinderhort St. Johannes 8,4 (durchschnittlich 44 Kinder)