Antrag auf Vorbescheid - Hausbau in Fertigbauweise mit Walmdach - Bürgermeister-Brandl-Str. 13, FlNr. 1254/5, Gem. Vilsbiburg - und Entscheidung über weiteres Vorgehen in der Bürgermeister-Brandl-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des Vorbescheides ist zu klären, ob dem Grunde nach die Bebauung eines weiteren Wohnhauses in zweiter Reihe zugelassen wird.
Konkrete Planungen und Einzelfragen sind dann im Rahmen eines eventuellen Bauantragverfahrens zu klären. Insbesondere sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einzuhalten.
Auch, wenn der Bebauungsplan (Baulinienplan) aus dem Jahre 1952 sehr alt ist, hat er weiterhin Gültigkeit. Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches Baulinien fest.
Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob dem Bauvorhaben außerhalb der Baulinien zugestimmt werden kann (ob überhaupt) – entsprechende Detailfragen sind dann im Zuge der Bauantragsplanung zu klären.
Ein Nachbar hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Diskussionsverlauf
Im Gremium herrscht überwiegend Einigkeit, dass das Gebiet einer städtebaulich geordneten Nachverdichtung zugeführt werden muss. Es soll insoweit auch das Umfeld mit einbezogen werden, sofern möglich. Der Antrag auf Vorbescheid ist daher wegen der Überschreitung der Baugrenzen abzulehnen. Prinzipiell möchte man aber die Bebauung in zweiter Reihe bzw. Erweiterungen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen ermöglichen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben (Baugrenzenüberschreitung).
Vorberatend wird dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss zur geregelten Nachverdichtung mittels Bebauungsplan zu fassen. Es soll geprüft werden, ob auch andere Flächen außerhalb des bestehenden Bebauungsplanes „Bürgermeister-Brandl-Straße“ in den Geltungsbereich aufgenommen werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.06.2021 14:10 Uhr