Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage - Trauterfing 29 b, FlNr. 717/4, Gem. Wolferding
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 15.03.2018 wurde ein Vorhaben „Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage“ auf der FlNr. genehmigt. Die Genehmigung galt damals dem Sohn des Grundstückseigentümers. Dem Vorhaben wurde unter der Bedingung der „Familienzusammengehörigkeit“, welches sich auch rechtlich in §35 Abs. 4 BauGB wieder finden lässt, genehmigt.
Das Grundstück wurde nach Erhalt der Genehmigung dann an einen Investor verkauft, der im Oktober 2020 eine Verlängerung des Vorbescheides beantragt hat.
Das Landratsamt Landshut hat die Verlängerung des Vorbescheides mit Bescheid vom 01.09.2021 abgelehnt.
Zwischenzeitlich ist bei der Stadt Vilsbiburg am 09.08.2021 ein Antrag auf Baugenehmigung des Investors für die besagte FlNr. zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage eingegangen.
Ein genehmigter Vorbescheid existiert nun nicht mehr. Eine Familienzusammengehörigkeit ist auch nicht mehr gegeben. Das Vorhaben beurteilt sich demnach nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich.
Es wird insofern auf die rechtliche Begründung des Bescheides des LRA verwiesen.
Es liegt ebenfalls folgende Einwendung eines Nachbarn vor:
Diskussionsverlauf
StR Hermann Bauer kritisierte, dass die Unterlagen zu spät dem Gremium zur Verfügung gestellt wurden. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass erst am 09.08. die Unterlagen in der Verwaltung vorlagen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss heute über den Antrag entschieden werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2021 08:48 Uhr