Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung - Wolfgang-Hackh-Str. 1, FlNr. 1865/44, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung einer Stützmauer und einer Aufschüttung. 

Ursprünglich wurde eine Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 2,20m und einem Zaun mit 1,20m beantragt.



Nach Rücksprache mit den Bauherren konnte man sich nun auf folgende Lösung einigen:





Die Ausführung der L-Stein Mauer soll in „treppenartiger Weise“ erfolgen. Die erste L-Stein Mauer soll 20 cm von der Grundstücksgrenze beginnen und maximal 50cm über OK Gehweg liegen. Die zweite L-Stein Mauer soll in einem Abstand von 80cm von der ersten Steinmauer errichtet werden. Der Streifen dazwischen wird entsprechend der Pflanzbeispiele bepflanzt. Die zweite Mauer soll am höchsten Punkt maximal 1,65m über OK Gehweg liegen. Die Mauer wird auch „getreppt“ (dem Gelände angepasst) ausgeführt. 

Diskussionsverlauf

Auf der 0,50m hohen Stützmauer soll kein Zaun errichtet werden. Wenn auf der 1,65m hohen Stützmauer ein Zaun errichtet werden soll, so ist eine Gesamthöhe von 2m zu beachten. Wenn ein höherer Zaun gewünscht wird, ist dies erneut dem Gremium vorzustellen. 

Für den restlichen Bereich des Grundstückes ist eine Einfriedung gem. den Regelungen des Bebauungsplanes möglich. Sollte eine Einfriedung abweichend von den Regelungen des Bebauungsplanes errichtet werden, so ist ein weiterer Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der geplanten isolierten Befreiung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 10:11 Uhr