Umfassende Sanierung der Vilstalhalle - VgV-Verfahren zur Auswahl des Architekturbüros


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, deren geschätzter Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, hat in einem definierten rechtlich festgelegten Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung, zu erfolgen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.

In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Architekturbüro durch eine Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.

Die konkreten Planungen zur Maßnahme erfolgen erst nach Auswahl und Beauftragung des Büros.

Teilnehmer für Auswahlgremium in der 2. Stufe
(Termin Ende Februar 2022, Dauer voraussichtlich 4 bis 6 Stunden)
  • Erste Bürgermeisterin
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Vertreter der Verwaltung (Herr Binner und Herr Sarcher)

Die Vergabeunterlagen werden voraussichtlich bis zum 17.11.2021 erstellt und dem Gremium zur Information nachgereicht.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat das Verfahren und die Unterlagen vorgestellt. Gleichzeitig erklärte Herr Binner, dass in der Zwischenzeit die Förderbescheide in Höhe von 3 Mio. Euro des Bundes und in Höhe von 1,35 Mio. € der Regierung von Niederbayern eingegangen sind.

StRin Claudia Geilersdorfer möchte, dass die Vilstalhalle als „Mehrzweckhalle“ definiert wird, um klarzustellen, dass es sich nicht nur um eine reine Sporthalle handelt. Stadtbaumeister Gerhard Binner  erklärte, dass in einer zweiseitigen Projektbeschreibung die Aufgabenstellung genau definiert ist. 
StR Josef Sterr plädierte dafür, auf die Fördergeber einzuwirken, um möglichst viele Ausgaben als förderfähige Kosten anerkannt zu bekommen.   
StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf die beschlossene Kostendeckelung und fragte, ob diese nicht mit aufgenommen werden muss. Herr Binner erklärte, dass in der Aufgabenbeschreibung die geschätzten Kosten angegeben sind aber die Deckelung für die Planerauswahl nicht maßgeblich ist. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Vergabeunterlagen für die Auswahl des Architekturbüros zur umfassenden Sanierung der Vilstalhalle. 

Die Fraktionen werden gebeten bis zum 06.12.2021 die Vertreter für das Auswahlgremium dem Stadtbauamt zu benennen um in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.12.2021 die Zusammensetzung des Gremiums zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2021 09:45 Uhr