§ 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits zum 01.01.2016 wurde § 2b UStG in das Umsatzsteuergesetz eingeführt und damit die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts neu geregelt. Bisher waren nur Betriebe gewerblicher Art sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Umsatzsteuerpflicht in der öffentlichen Hand betroffen. Alles weitere wurde der sogenannten Vermögensverwaltung zugerechnet. Durch § 2b UStG wird nun die komplette Kommune umsatzsteuerpflichtig, sofern es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe handelt oder eine andere Befreiung greift. 

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2016 gab die Stadt Vilsbiburg eine Optionserklärung ab bis zum 01.01.2021 das „alte“ Recht nach § 2 Abs. 3 UStG anzuwenden. Kurz vor Beginn des Jahres 2021 wurde der Start von § 2b UStG um weitere 2 Jahre zum bis 01.01.2023 nach hinten verschoben. Unsere Optionserklärung hatte weiterhin Bestandskraft. 

Die Verwaltung erreichte Ende November 2022 die Nachricht, dass die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Optionsregelung für weitere zwei Jahre, bis zum 01.01.2025 plane.

Nachdem jedoch in der Verwaltung sämtliche Vorbereitungen zur Einführung von § 2b UStG fast abgeschlossen sind, die Mitarbeiter entsprechend informiert und sensibilisiert wurden, schlägt die Verwaltung vor nicht länger von der Optionsregelung Gebrauch zu machen und bereits zum 01.01.2023 mit der Umsetzung von § 2b UStG zu beginnen.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass das Umsatzsteuerrecht nur einen kleinen Teil der städtischen Einnahmen betrifft. Die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger ist somit nur zu einem kleinen Teil gegeben.   

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg erklärt gegenüber dem Finanzamt, keine weitere Verlängerung der Optionsregelung in Anspruch zu nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 08:55 Uhr