Formlose Anfrage - Umbau zweier Doppelhaushälften - Pröllerweg 2 und 3, FlNrn. 305/33 und 305/34, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben Anbau und Sanierung der Doppelhaushälften im Pröllerweg 2 und 3 wurde in der Sitzung am 13.12.2021 behandelt.  Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Das Gremium möchte der Sanierung und dem Anbau prinzipiell nicht entgegenstehen, bittet jedoch um Umplanung des Vorhabens, sodass eine einvernehmlichere Lösung mit den Nachbarn herbeigeführt werden kann (z.B. Einhaltung der Festsetzungen zu den Garagen und Reduktion des Balkons auf eine Loggia, bzw. Verzicht auf einen Balkon).“

Die Empfehlungen aus dem Beschluss wurden nun vollumfänglich berücksichtigt. Beide Garagen wurden in den Plan aufgenommen und anstatt eines freistehenden Balkons wurden nun Loggien geplant. Seitliche Sichtschutzwände verhindern zudem die Einsicht in die Nachbargrundstücke. 

Die Nachbarn wurden am 05.02.2022 durch persönliche Übergabe des Planes beteiligt. 

Die Baugrenze im Süden wird um 89cm überschritten. Die Loggia steht im OG 50cm über. Die Seiten werden hierbei mit Sichtschutzwänden ausgeführt.

Die zwei weiteren erforderlichen Stellplätze werden im Vorgartenbereich realisiert. Die im Bebauungsplan geforderten Garagen sind eingeplant. 









Die im Anhang befindlichen Stellungnahme gingen von vier Nachbarn ein.



Seitens AB32 wird mit der neuen Planung ein guter Kompromiss zwischen Nachverdichtung und Beachtung der nachbarlichen Interessen gefunden. 

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat berät die vorliegende formlose Anfrage eingehend. Da es sich beim Pröllerweg um eine kleine Straße handle und die Grundstücke bereits eine sehr enge und dichte Bebauung aufweisen, sollte bei einer Nachverdichtung behutsam und sensibel vorgegangen werden. Es sollte auch das vorhandene Straßenbild mit den leicht zurückgesetzten Garagenbaukörpern erhalten bleiben.
Man einigt sich letztlich auf die Zurückstellung der formlosen Anfrage und auf einen Ortstermin zur Inaugenscheinnahme der Bestandssituation. Bei diesem Ortstermin soll eine Verständigung zwischen dem Antragsteller und den betroffenen Nachbarn erfolgen.

Datenstand vom 02.03.2022 08:46 Uhr