Teileinziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Weg zur Bergkirche“ im Bereich des Baugebietes Kreuzweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der 1962 von der Altgemeinde Vilsbiburg ins Bestandsverzeichnis aufgenommene obige beschränkt-öffentliche Weg zwischen den Ortsstraßen Kreuzweg und Eichenstraße wurde mit der Bebauung des Baugebietes Kreuzweg bis auf die Reststrecke zwischen der Ortsstraße Weidenweg und der Bergstraße (Kr LA 2) aufgelassen und ist somit einzuziehen. 

Beschluss

Die Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Weg zur Bergkirche“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 346/8 (Weidenweg) bis Einmündung in die Eichenstraße bei Fl.Nr. 519/24 jew. Gemarkung Vilsbiburg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr