Neuordnung des öffentlichen Feld- und Waldweges Mottinger Wiesenfahrt bis Niedermühle
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die südlichste inexistente nicht im Gemeindeeigentum befindliche Weg Fl.Nr. 549/3 Gemarkung Haarbach liegt vollständig im Eigentum des Eigentümers der Niedermühle. Sie ist entbehrlich, da dieses südliche Wegende keinen Anschluss an einen weiteren öffentlichen Weg aufweist, sondern in einen Privatweg mündet (Fl.Nr. 549/3 Gemarkung Haarbach). Eine dreimonatige Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung dieser Wegstrecke erbrachte keine Einwände. Da der bestehende Weg sich ab Südende Weg Fl.Nr. 618 bis zur Fl.Nr. 554 über die Fl.Nrn. 549/5 und 605/1 jew. Gemarkung jew. Gemarkung Haarbach fortsetzt soll der Weg um ca. 110m bis zum Grundstück Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach durch Widmung fortgeführt werden. Die Eigentümer der beiden anliegenden Grundstücke haben schriftlich ihre Zustimmung zur Widmung abgegeben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
a. die südlichste vollständige ca. 240m lange inexistente Wegstrecke Fl.Nr. 549/3 des öffentlichen Feld- und Waldweges Mottinger Wiesenfahrt bis Niedermühle wird wegen Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.
b. ersatzweise wird, nach Zustimmung der Eigentümer, über Teilflächen (entlang Grundstücksgrenzen) der Grundstücke Fl.Nrn. 549/3 und 605/1 jew. Gemarkung Haarbach, ab Südende Weg Fl.Nr. 618 Gemarkung Haarbach bis zur Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach obiger nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG durch Widmung verlängert, wie bisher in der Baulast der Beteiligten (neu aufgenommen wurde Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach) und ohne Widmungsbeschränkung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr