Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße in Schaidham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund fortschreitender Bebauung am Ost- wie am Westende des Ortsteiles ist die damalige ca. 200m lange Ortsstraße nach ca. 60 Jahre durch ca. 180m lange Teilumstufungen der östlichen Gemeindeverbindungsstraße und des westlichen 1996 abgestuften ausgebauten Teiles des öffentl. Feld- und Waldweges zur Ortsstraße zu verlängern.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
a. an der östlichen Ortszufahrt wird die Ortsstraße, ab NW-Ecke Fl.Nr. 525 (Schaidham 98) bis zur NW-Ecke Fl.Nr. 530/2 jew. Gemarkung Gaindorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 als bisheriger ca. 105m langer ausgebauter Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Hintere Schaidhamer Straße“ als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Schaidham“ aufgestuft als Teile der Weg Fl.Nrn. 570 und 619 jew. Gemarkung Gaindorf. Da keine Änderung der Straßenbaulast eintritt ist keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.
b. an der westlichen Ortszufahrt wird die Ortsstraße, ab Mitte Fl.Nr. 522/2 (Schaidham 101 ½) bis NO-Ecke Fl.Nr. 522 jew. Gemarkung Gaindorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 als bisheriger ca. 75m langer ausgebauter Teil der Gemeindeverbindungsstraße „Vordere Schaidhamer Straße“ als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Schaidham“ aufgestuft als Teil der Weg Fl.Nr. 619 Gemarkung Gaindorf. Da keine Änderung der Straßenbaulast eintritt ist auch hier keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr