Widmung einer Stichstraße zwischen der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) und der Ortsstraße Im Burger Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Die ca. 25 lange bebaute Stichstraße an der Seyboldsdorfer Straße mit den Hs.Nrn. 85 bis 91 (ungerade) war vor der Bebauung des Burger Feldes Bestandteil des öffentl. Feld- und Waldweges Wolfsgrabenfahrt, welcher mit der Umsetzung des Baugebietes auf einer Länge von insgesamt ca. 290m eingezogen wurde. Diese obige Stichstraße mit 4 Anwesen ist auf Grund der Hausnummernzuteilung der Seyboldsdorfer Straße als separate Stichstraße in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen und somit noch zu widmen. 

Beschluss

Die Stichstraße mit Teilfläche aus Fl.Nr. 980 Gemarkung Vilsbiburg, zwischen der Abzweigung von der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) bei Hs.Nr. 83 bis zur Nordecke Fl.Nr. 822/10 (Zufahrt zu den Hs.Nrn. 85 und 87) Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Seyboldsdorfer Straße Stichstraße 980 Teilstr. Gemarkung Vilsbiburg“ gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg. Die Stadt hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr