Widmung einer Ortsstraße in Frauensattling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem Ende der Flurbereinigung in Frauensattling entstand östlich der jetzigen Waldstraße eine weitere ca. 80 Meter lange Stichstraße mit dem Baubeginn ab 1971/72. Zur Erschließung der Grundstücke traten die damaligen Grundstückseigentümer der Anwesen Waldstraße 4 bis 6 westlich Straßenflächen (vgl. Veränderungsnachweis von 1975) an die damalige Altgemeinde Frauensattling ab. Die Widmung dieser neuen Ortsstraße ist noch nachzuholen.
Beschluss
Die neue Siedlungsstraße mit den Weg Fl.Nr. 113/4, 113/5 und 113/6 jew. Gemarkung Frauensattling, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Weg nach Grundlhub bis Zufahrt Fl.Nr. 113/3 Gemarkung Frauensattling (Waldstraße 7), wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr.2 BayStrWG zur Ortsstraße „Waldstraße Stich“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Die Stadt Vilsbiburg hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs.3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 14:04 Uhr