Vorberatung Haushalt 2024 - Heilig-Geist-Stiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haushalt 2024 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2023 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2024
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
245.400
255.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
163.300
60.900
Gesamthaushalt
408.700
316.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2024
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
13.400
51.400
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
5,46 %
20,09 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
0
55.600
Entnahme aus der Rücklage
139.900
0

  1. Hinweise

Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Ausgabe- und Einnahmeansätzen der Heilig-Geist-Stiftung. Die allgemeine Inflation, Teuerung wurde entsprechend berücksichtigt. Die Personalkosten wurden analog zur Stadt Vilsbiburg, entsprechend den tariflichen Abschlüssen, angepasst. Im Bereich des Gebäudeunterhalts werden Mehrkosten durch einen Renovierungsanstrich der Holzfassade, in Höhe von ca. 50.000 EUR ausgelöst. Des Weiteren soll die Kellerbeleuchtung erneuert werden, 5.800 EUR. Voraussichtlich kann eine Zuführung in Höhe von 13.400 EUR an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 
Im Vermögenshaushalt liegt das Hauptaugenmerk bei vorgesehenen Baumaßnahmen. Die Erneuerung der Bewässerungsleitungen im Kellerbereich werden ungefähr Kosten in Höhe von 53.000 EUR verursachen. Um den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung zu tragen sind 100.000 EUR für Sanierungen in die Barrierefreiheit (Stichwort Badsanierungen vorgesehen). Diese Baumaßnahmen werden durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 139.900 EUR finanziert werden. 

  1.        Finanzplan 2023-2027

In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Landshut, Wohnraumberatung – Barrierefreies Wohnen, wurde im Herbst 2023 eine Begehung der Heilig-Geist-Stiftung durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dieser Begehung lagen der Verwaltung, bis zur Erstellung des Haushaltsplanes 2024 für die Heilig-Geist-Stiftung, noch nicht vor. Dennoch wurde in die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2027, im Bereich des Vermögenshaushalts, die Fortschreibung der Barrierefreimachung der Wohnungen, entsprechend der Mittelveranschlagung 2024, mit aufgenommen. 
Die übrigen Zahlen wurden planmäßig fortgeschrieben. Hier sind keine größeren Änderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen. 

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StR Rudolf Lehner nach einer Sanierung der Wohnungen nach einem Auszug der Mieter erklärte Kämmerin Nadine Eggl, dass in solchen Fällen die Wohnungen saniert und die Bäder barrierefrei umgebaut werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorgelegten Haushaltsentwurf 2024 zur Kenntnis und verweist ihn ohne Änderungen an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 09:24 Uhr