Investitionskostenzuschussantrag TSV Haarbach e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der TSV Haarbach e.V. beantragt bei der Stadt Vilsbiburg einen Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung eines Defibrillators inkl. Wandschrank. Die Anschaffungskosten betragen ca. 4.000 EUR. Der Defibrillator soll, öffentlich zugänglich, im Sportheim des TSV Haarbach angebracht werden.

Gemäß den städtischen Zuschussrichtlinien können Anschaffungen die dem Breitensport dienen und Investitionen des beweglichen Anlagevormögens darstellen mit 22,5 % bezuschusst werden. 

Der Erwerb eines Defibrillators stellt eine Investition des beweglichen Anlagevermögens i. S. der allgemeinen Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl) dar. 

Ausgehend von Anschaffungskosten von 4.000 EUR würde ein Investitionskostenzuschuss 
900 EUR betragen. 

Beschluss

Dem TSV Haarbach e.V. wird ein Investitionskostenzuschuss, gedeckelt auf 900 EUR, zur Anschaffung eines Defibrillators, gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 09:24 Uhr