Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen - Korrektur
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt sollten 4 Punkte in der neuen Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg geändert werden.
Die Änderungen sind jeweils fett markiert.
§6 Antrag zur Aufnahme
Absatz 1
Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung sowie ein Nachweis über eine erfolgte Impfberatung (§ 34 Absatz 10a Infektionsschutzgesetzt) und ein Nachweis über den Masernimpfschutz vorzulegen.
Absatz 2
Der Antrag zur Aufnahme in einen Kindergarten oder Kinderhort ist nur innerhalb der Antragsfrist möglich, die ortsüblich bekannt gegebene wird. Eine spätere Aufnahme während des Betriebsjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sich auf der Vormerkliste keine vorrangig aufzunehmenden Kinder mehr befinden. Anmeldungen außerhalb der Antragsfrist erfolgen auch schriftlich über die Kitaplatzbedarfsanmeldung auf der Homepage der Stadt Vilsbiburg.
§ 11 Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten
Absatz 1
Kinderkrippen und Kindergärten sind in der Regel wöchentlich zwischen 35 und 45 Stunden geöffnet. Diese Öffnungszeiten verteilt sich folgendermaßen auf die Wochentage:
7:00 bis Mind. 14:00 / max. 16:00 Uhr
Bei Bedarf kann eine Einrichtung im Stadtgebiet längere Öffnungszeiten bis max. 17 Uhr anbieten.
Absatz 4
Außerhalb der Schließzeiten werden im Kinderhort und der verlängerten Mittagsbetreuung während der Ferien (für berufstätige Eltern) Feriengruppen gebildet. (Die Feriengruppe umfasst mindestens 20 Kinder.) Die Ferienbuchung im Kinderhort wird zu Beginn des Betreuungsjahres abgefragt. Es müssen mindestens 15 Ferientage verbindlich gebucht werden. Die Buchung kann höchstens 2x jährlich und spätestens 3 Wochen vor den jeweiligen Ferien geändert werden. (Die Berufstätigkeit ist nachzuweisen). Die Anmeldung zur Feriengruppe ist nicht widerrufbar. ……….
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg mit den genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2024 15:57 Uhr