Antrag auf isolierte Befreiung - Erneuerung des maroden Gartenzaunes mit Doppelstabmattenzaun - Peter-Rosegger-Weg 2; Fl.Nr. 684/9, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird die Erneuerung eines maroden Gartenzaunes mit einem Doppelstabmattenzaun auf dem bereits vorhandenen Sockel (15cm). Die Einfriedung soll dann letztlich eine Gesamthöhe von 1,80 Meter aufweisen. In den Stabmattenzaun sollen Kunststoffelemente als Sichtschutz eingefädelt werden.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ aus dem Jahr 1968. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:
Die beantragte Befreiung überschreitet zum einen die zulässige Höhe von 1,00 Meter über Straßenoberkante und weicht zudem von der Materialität her ab. Von diesen beiden Festsetzungen werden Befreiungen benötigt.
Der Antragsteller begründet den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Von Seiten der Verwaltung wird die abweichende Materialität als unproblematisch gesehen. Die Zaunhöhe von 1,80 Meter und die eingefädelten Sichtschutzelemente aus Kunststoff im Vorgartenbereich hingegen schon. Aus städtebaulicher Sicht lässt eine vermehrte Abgrenzung von Vorgärten mit derart hohen Sichtschutzzäunen die Erschließungsstraßen schluchtartig wirken. Zudem liegt der Vorgarten an keiner Haupterschließungsstraße, sondern im Siedlungsbereich in einer Tempo-30-Zone.
Die vom Antragsteller vorgelegten Fotos von ähnlichen straßenseitigen Einfriedungen in der Nachbarschaft liegen, bis auf zwei, nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ und können daher nicht als Referenz herangezogen werden. Zudem besitzt keine dieser Einfriedungen die erforderliche isolierte Befreiung vom jeweiligen Bebauungsplan.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ gibt es nach Überprüfung durch die Verwaltung mehrere Einfriedungen in abweichender Materialität & Höhe. Hierfür liegen ebenfalls keine Befreiungen vor. Für ein Grundstück am Ludwig-Thoma-Ring wurde im Jahr 2021 eine isolierte Befreiung für einen Holzlattenzaun mit einer Höhe von 2,00 Metern erteilt. Allerdings handelte es sich hierbei um die rückwärtige Einfriedung des Gartens zur Seyboldsdorfer Straße (Kreisstraße LA 2) und kann aus Sicht der Verwaltung nicht als Referenz für den vorliegenden Antrag herangezogen werden. Über das RIS wurden die Fotos der Bauverwaltung für das Gebiet des Bebauungsplanes Schachten mit abweichenden Einfriedungen für die Stadträte zur Verfügung gestellt.
Folgende Beispielfotos für die geplante Ausführung des Doppelstabmattenzaunes wurden vom Antragsteller vorgelegt:
Diskussionsverlauf
StR Bauer befürchtet eine Verschlechterung der Sichtverhältnisse durch die 1,80 Meter hohe blickdichte Einfriedung im Kreuzungsbereich. Aufgrund der bestehenden Einfriedung mit einer Hinterpflanzung von ähnlich hohen Sträuchern würde es lt. Hr. Zehentbauer voraussichtlich zu keiner Verschlechterung der Sichtverhältnisse kommen. StRin Feß führt an, dass sie sich die Verhältnisse vor Ort angesehen hat. Der Holzzaun sei tatsächlich marode, aber der Schutz für die spielenden Kinder sei bereits durch die vorhandene Hecke gegeben. Mit der geplanten Einfriedung entsteht eine Plastikschlucht entlang der Siedlungsstraße.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schachten“ nicht zu erteilen, da es sich um einen Vorgartenbereich innerhalb des Siedlungsbereichs handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr