Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan SO PV Pfaffenbach & Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Pfaffenbach“ und das Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024 veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen eingereicht.

Frau Linke vom Büro Linke+Kerling stellen die Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und des Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Diskussionsverlauf

StR Bauer fragt an was passiert, wenn die 66% des Referenzertrages nicht erreicht werden. 

Frau Linke erklärt, dass es sich dann nicht um eine Agri-PV Anlage handelt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten legt da allerdings sehr viel Wert darauf, dass hier neben der PV Nutzung auch noch ein entsprechender konventioneller Ackerbau betrieben wird.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „SO PV Pfaffenbach“ und zum Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „SO PV Pfaffenbach“ und zum Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.06.2024 07:01 Uhr