Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung/Sichtschutzzaun - Ludwig-Thoma-Ring 15; Fl.Nr. 684/33, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.06.2024 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung einer Einfriedung bzw. eines Sichtschutzzaunes aus unbehandeltem Lärchenholz mit waagrechter Verschalung und einer Höhe von 1,85 Meter. Der Zaun soll einen Sockel mit einer Höhe von 0,15 Meter erhalten. Die Gesamthöhe beträgt dann 2,00 Meter. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ aus dem Jahr 1968. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:


Der beantragte Sichtschutzzaun überschreitet zum einen die zulässige Höhe von 1,00 Meter und weicht auch von der Ausführung ab, da die Zaunfelder nicht vor den Zaunpfosten durchlaufen und die Zaunpfosten dieselbe Höhe wie die Zaunoberkante erhalten werden.

Der Antragsteller begründet den Antrag auf isolierte Befreiung wie folgt:


Die erforderliche Nachbarunterschrift liegt vor.

Aus städtebaulicher Sicht werden Einfriedungen mit einer derartigen Höhe zur Bewahrung von Privatsphäre grundsätzlich problematisch gesehen. Aufgrund der Lage des einzufriedenden Bereichs unmittelbar an einem stark frequentierten selbständigen Gehweg und auch nicht im Vorgartenbereich des Grundstücks kann von Seiten der Verwaltung jedoch ausnahmsweise eine positive Beurteilung im vorliegenden Einzelfall abgegeben werden.

Folgende Beispielfotos für die geplante Ausführung des Sichtschutzzaunes wurden vom Antragsteller vorgelegt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schachten“ zu erteilen, da es sich um keinen Vorgartenbereich handelt und die einzufriedende Grundstücksseite unmittelbar an einen öffentlich gewidmeten selbständigen Gehweg angrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2024 07:01 Uhr