Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelfertiggarage und Gartenhütte - Im Burger Feld 11, Fl. Nr. 980/50, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“ aus dem Jahr 2015.

Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Zurücktreten hinter die festgesetzte Baulinie um 2,00 Meter.

Der Bebauungsplan sieht einen Zusammenbau zwischen Garage und Wohnhaus vor. Die Antragsteller möchten das Wohnhaus, innerhalb der übrigen Baugrenzen, von der Garage abrücken um einen Durchgang zwischen den beiden Gebäuden zu schaffen.

Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt lt. Mitteilung der Antragsteller vor.

Diskussionsverlauf

Bei Betrachtung der Begründung des Bebauungsplanes kann nicht erklärt werden, wieso für dieses Grundstück eine Baulinie an der Garage festgesetzt wurde. Die vorhandene Rhythmik und vorangestellte Ausführung der Garagenbaukörper werden hierdurch nicht berührt. Damit ist auch nicht ersichtlich, dass es sich bei dieser Baulinie auf der Parzelle 4 um einen Grundzug der Planung handelt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 14:46 Uhr