Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines WPC-Zaunes mit Metallpfosten - Schachtenstraße 18, FlNr. 809/3, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2024 wurde der Bauherr vom Landratsamt Landshut angeschrieben, weil die Einfriedung seines Grundstücks nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurde.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schachten II“ mit Deckblatt 1 aus den Jahren 1979 & 1980. Dieser trifft folgende Festsetzungen zu Einfriedungen:


Vorliegend wurde ein mit Naturfasern verstärkter Kunststoffzaun (WPC Zaun mit Metallpfosten) in einer Höhe von 1,80 Meter und einem Sockel mit 0,20 Meter, also mit einer Gesamthöhe von 2,00 Metern errichtet. Der Zaun befindet sich unmittelbar entlang der Schachtenstraße an der Einmündung zur Michael-Jäger-Straße.


Der Bauherr begründet seinen Antrag wie folgt:


Foto des Antragstellers:

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Aus städtebaulicher Sicht wird der Zaun sowohl in der Höhe, als auch in der Materialität, negativ beurteilt. Durch die Höhe von insgesamt 2,00 Metern und der geschlossenen Ausführung entsteht optisch eine 26 Meter lange Wand entlang der Schachtenstraße. Bei der Schachtenstraße handelt es sich um eine städtische Ortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Besondere Lärmschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Zudem kann der Zaun bei der Zufahrt in die Schachtenstraße die Sicht beeinträchtigen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende fasst die Gemeinsamkeiten der TOPs 6.4 bis 6.9 zusammen. Es handelt sich um bestehende Einfriedungen, für die nun jeweils mit einer isolierten Befreiung die Abweichung von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes beantragt wird. Im Gremium ist zu überdenken, ob man sich auf eine einheitliche Leitlinie für die Befreiung von Festsetzungen zu Einfriedungen einigt. Herr Zehentbauer stellt anschließend die beantragten isolierten Befreiungen der Reihe nach vor. StR Hiller findet die Einfriedungen hässlich, hält jedoch einen Rückbau für unverhältnismäßig. Es handle sich hier um kleine Abweichungen von den jeweiligen Bebauungsplänen. Zudem sei jeweils eine Begründung für die Einfriedung da. Ein Rückbau ist nicht nachhaltig und man habe andere Probleme. StRin Koj sieht den Sachverhalt ähnlich. Die Verhältnisse haben sich seit dem Zeitpunkt des Erlasses der Bebauungspläne geändert und die Festsetzungen sind überholt. Es sind viele Einfriedungen entstanden, die nicht den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen. Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Punkt. Es gibt unzählige Referenzobjekte und eine Aufarbeitung für das ganze Stadtgebiet würde Jahre dauern. Es sollte eine einheitliche Regelung für alle getroffen werden. Der Vorsitzende verweist auf die Schaffung von Bezugsfällen für alle anderen Grundstücke im jeweiligen Bebauungsplan. Im Burger Feld sei straßenseitig eine maximale Zaunhöhe von 1,20 Meter zulässig. Im Rahmen der Vorbesprechung der Sitzung sei daher ein Kompromiss mit einer maximalen Höhe für Einfriedungen von 1,40 Meter diskutiert worden. Die Stadt stellt Bebauungspläne auf um ein bestimmtes städtebauliches Ziel zu verfolgen. StRin Koj regt eine Anpassung der Bebauungspläne zu den Einfriedungen an, auch hinsichtlich des Material. Eine einheitliche Leitlinie wäre das Ziel. StRin Feß verweist darauf, dass die Festsetzungen zu Einfriedungen aus gutem Grund in den Bebauungsplänen enthalten sind. Die Einfriedungen sollten offen, grün und freundlich gestaltet werden. Mit den beantragten Einfriedungen entstehe ein Schluchtentunnel bzw. Plastikmauern die das Erscheinungsbild erheblich beeinflussen. Wenn man an diesen Einfriedungen entlang gehe, fühle man sich nicht wohl und man schafft Bezugsfälle für andere Grundstücke. Das stelle eine gravierende Veränderung der ganzen Wohngebiete dar. Grundlage für die Entscheidungen zu Einfriedungen ist das geltende Recht in Form der rechtskräftigen Bebauungspläne. Über Befreiungen ist ein Spielraum möglich. Lt. StRin Strohhofer sollte ein Kompromiss gefunden werden. Eine einheitliche Linie muss klar werden, ansonsten werde man unglaubwürdig. Es gibt heute viel mehr Verkehr als zum Zeitpunkt des Erlasses der Bebauungspläne. Es sollte auch mehr an die Bürger bekannt gegeben werden, dass es Festsetzungen zu Einfriedungen gibt. StR Hiller führt an, dass es einen Unterschied mache, ob man dort wohne oder vorbeifahre. Es ist zweifelsohne ein Vergehen die Einfriedung abweichend zum Bebauungsplan zu errichten, aber evtl. könne man dies über eine Kompensation ausgleichen. Lt. Herrn Zehentbauer ist dies nicht möglich. Es gilt alleine darüber zu entscheiden, ob man die beantragte Befreiung erteile oder nicht. StR Bauer befürwortet ebenfalls einen Kompromiss. Bei anderen Grundstücken funktioniere es auch ohne hohe Sichtschutzzäune. Eine Kürzung des Zaunes sei möglich. StR Frankowski verweist auf die Geschichte zu diesen Anträgen auf isolierte Befreiung. Ein Rückbau sei die schlechteste Option. StRin Koj weist darauf hin, dass die heutigen Antragsteller nicht mutwillig entgegen der Festsetzungen die Einfriedungen errichtet haben. Bei einer Ablehnung der Befreiung müsste man alle Einfriedungen im Stadtgebiet ansehen. Es soll gleiches Recht für alle gelten. Sie empfiehlt die Anträge bis zum Erlass einer Leitlinie zurück zu stellen. Der Vorsitzende sieht ebenfalls eine einheitliche Vorgabe für Alle als Ziel. StR Frankowski erkundigt sich, wie andere Kommunen mit diesem Sachverhalt umgehen. Die Anträge sollten zurückgestellt werden, bis eine Leitlinie gefunden ist. StR Bauer spricht sich dafür aus die Anträge auf isolierte Befreiung, nach Erlass der Leitlinie als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu behandeln.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schachten II“ mit Deckblatt 1 zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Leitlinie für Einfriedungen in Bezug auf Höhe, Materialität und Ausführung der Materialität zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 11:47 Uhr