Stadtwerke Vilsbiburg - Änderung der Rechtsform vom Eigenbetrieb zum Kommunalunternehmen AdöR
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ausgangssituation für die Überlegungen zur Rechtsformänderung für die Stadtwerke waren die Trennung des regulatorischen Bereichs Stromnetzbetrieb vom Betrieb der E-Ladesäulen oder von Batteriespeichern, wie das die Europäische Binnenmarktrichtline fordert. Für kleine Unternehmen endet die Frist zur Trennung der regulatorischen Bereiche von wettbewerblichen Bereichen am 31.12.2024. RA Dr. Thomas Wolf von Rödl & Partner stellte im Werkausschuss vom 01.07.2024 die Rechtslage und mögliche Konstellationen zur Weiterentwicklung der Geschäftsfelder der Stadtwerke Vilsbiburg dar, um künftig den gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden.
Die Mitglieder des Werkausschusses sprachen sich einstimmig für die Umwandlung der Stadtwerke in ein Kommunalunternehmen aus, um künftig weiterhin den kommunalen Charakter des Unternehmens zu wahren und wettbewerbliche Geschäftsfelder wie z. B. den Betrieb von Ladesäulen und Batteriespeichern in eine dafür zu gründende Gesellschaft unter dem Dach Stadt oder der Stadtwerke auszulagern. Eine Abgabe der Ladeinfrastruktur an Dritte schloss der Werkausschuss aus.
Der Beschluss lautete:
Der Werkausschuss nimmt die Vorschläge zur Kenntnis. Die Planungen sollen weiter ausgearbeitet werden und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgestellt werden.
Abstimmung: 9 : 0
Der Werkleiter Wolfgang Schmid schlägt vor, die weiteren Schritte zur Rechtsformänderung wie z. B. die Beratung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen oder aber auch die Rechtsform des Unternehmens für die auszugliedernden Geschäftsbereiche (z. B. Ladesäulen und Batteriespeicher) im Werkausschuss zu beraten und abzustimmen. Die abgestimmte Unternehmenssatzung für die auszugliedernden Geschäftsbereiche (z. B. Ladesäulen und Batteriespeicher) ist vor Jahreswechsel dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen, um die gesetzlichen Fristen zur Trennung der Geschäftsfelder einzuhalten.
Diskussionsverlauf
StR Florian Anzender verwies darauf, dass die Angestellten der Stadtwerke Vilsbiburg durch die neue Firmierung nicht schlechter gestellt werden sollten. Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid erklärte, dass dies nicht der Fall sein wird. Die Stadtwerke bekommen in diesem Zusammenhang aber einen eigenen Personalrat.
StR Karlheinz Hiller sagte, dass es wichtig sein wird, den Namen Stadtwerke Vilsbiburg zu behalten. Eine Namensänderung ist aber durch die Umwandlung in ein Kommunalunternehmen nicht vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Rechtsformänderung der Stadtwerke Vilsbiburg vom Eigenbetrieb zum Kommunalunternehmen AdöR - vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes - grundsätzlich zu.
Die Werkleitung wird beauftragt, die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen auszuarbeiten und dem Werkausschuss zur Abstimmung vorzulegen. Die abgestimmte Unternehmenssatzung ist dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Zudem wird die Werkleitung beauftragt, Vorschläge zur Rechtsform des zu gründenden Unternehmens für die wettbewerblichen Geschäftsfelder im Werkausschuss vorzustellen. Das Ergebnis der Beratungen ist ebenfalls dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2024 16:06 Uhr