Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines WPC Zaunes mit Metallpfosten - Schachtenstr. 18, FlNr. 809/3, Gem. Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines WPC Zaunes mit einer Höhe von ca. 1,80m mit einem 0,20m hohem Sockel, Gesamthöhe 2,0m.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten II“. Dieser Bebauungsplan wurde vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, da hier bereits in der Spirknerstraße eine Befreiung für die Errichtung eines 1,80m hohen WPC Zaun straßenseitig (Gesamthöhe) erteilt wurde.
Der Bebauungsplan „Schachten II“ setzt straßenseitig einen Holzlattenzaun mit einer maximalen Höhe von 1,0m über Straßenoberkante bzw. 0,85m über Gehsteigoberkante mit einer maximalen Sockelhöhe von 0,15m über Gehsteigoberkante fest.
Somit sind folgende Befreiungen erforderlich:
- Sockelhöhe: 0,20m statt 0,15m
- Zaunhöhe mit Sockel: 2,0m statt 1m (bzw. ohne Sockel 1,80m statt 0,85m)
- Material: WPC
Die Antragsteller begründen den Antrag folgendermaßen:
„…hohe Frequentierung der Straße und des Gehwegs; Verkehrsumleitungen über die Schachtenstraße; Schulverkehr; Errichtung einer Ruhebank direkt gegenüber; Sicht- und Lärmschutz; Pflegeleichter Zaun, da Holzzaun arbeits- bzw. pflegekostenintensiv,…“
Der Bebauungsplan „Schachten II“ wurde im Jahr 1979 rechtskräftig. Das Verkehrsaufkommen und die insgesamte Frequentierung entlang der Schachtenstraße waren zu dieser Zeit tatsächlich weniger, als zur heutigen Zeit. Hinsichtlich der Höhe und der Materialität sollte man sich an der Richtlinie und dem bisher befreiten Zaun in der Spirknerstraße orientieren. Das heißt, dass der WPC-Zaun in einer Gesamthöhe von 1,80m entlang der Schachtenstraße genehmigt werden könnte. Die Sockelhöhe von 0,20m ist ebenfalls befreibar, da Sockel grundsätzlich zulässig sind. Bei der Sockelhöhe von 0,20m wäre in diesem Fall ein Zaun mit 1,60m möglich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag ab. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen neuen Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu behandeln, wenn dieser die Gesamthöhe von 1,80m (inkl. Sockel) einhält und die Ausführung als Holz oder Metall (analog der Richtlinie) durchgeführt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Beschluss 2
Einer Ausführung als WPC wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr