Aufstellungsbeschluss - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Braunsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund einer privaten Initiative wurde in den Jahren 2011 und 2012 der Bebauungsplan Braunsberg aufgestellt und in Kraft gesetzt. Von den 13 damals geschaffenen Parzellen sind inzwischen 8 bebaut. Für die noch unbebauten Parzellen sieht der gültige Bebauungsplan eine Bebauung mit Einzelhäusern bzw. Einzel- oder Doppelhäusern vor.

Die Grundstückseigentümer haben nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt um statt einer Einzel-/Doppelhausbebauung einen Geschosswohnungsbau zu realisieren und um die ursprünglich vorgesehene Wendemöglichkeit zu ändern.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Wendemöglichkeit konnte nicht realisiert werden. Die privaten Eigentümer des Nachbargrundstücks sind trotz einer mündlichen Zusage aus dem Jahr 2011 nach wie vor nicht zu einem Verkauf der Teilfläche bereit. Daher streben die Antragsteller mit der Änderung des Bebauungsplanes auch die Festsetzung einer neuen Wendemöglichkeit (ausschließlich auf ihren eigenen Grundstücken) an.

Von Seiten der Verwaltung wird der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes positiv bewertet. Durch eine verdichtete Bauweise wird ein weiterer Beitrag zum Flächensparen geleistet. Zudem sind in unmittelbarer Nähe und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Braunsberg bereits Geschosswohnungsbauten vorhanden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes könnten zudem die bestehenden Festsetzungen für die übrigen Parzellen überarbeitet werden. Hier gibt es aktuell eine Unstimmigkeit zwischen den textlichen Festsetzungen und den Planzeichen. Die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt von den Änderungen unberührt und der Gebietscharakter damit erhalten.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr plädierte für bezahlbaren Wohnraum. Es sollte versucht werden, hier auch einen Anteil von 30 bis 40 Prozent an Sozialwohnungen zu realisieren. 
StRin Michaela Feß schloss sich dem Vorschlag an und sagte, ein Anteil an Sozialwohnungen sollten zur Bedingung für einen Aufstellungsbeschluss gemacht werden. 
StRin Claudia Geilersdorf verwies auf die Höhe des Geschosswohnungsbaus am Ortsrand hier sollte eine verträgliche Abrundung geschaffen werden. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle fasste zusammen, dass das Gremium sich einen Geschosswohnungsbau vorstellen kann. Man wird aber mit der Forderung nach Sozialwohnungen an den Investor herantreten. Der Beschluss wird zurückgestellt. 

Dokumente
Bebauungsplan Braunsberg (.pdf)
Fotos vom 20230901 (.pdf)
Luftbild Aufstellungsbeschluss (.pdf)

Datenstand vom 11.04.2025 11:17 Uhr