Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung / September 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 15.10.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.11.2006 die örtliche Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz beschlossen und mit Beschlüssen vom 23.03.2009, 20.09.2010, 10.10.2016, 17.07.2017 und 19.02.2018 fortgeschrieben. Der enorme Anstieg an Betreuungsplätzen für Schulkinder macht eine Fortschreibung notwendig.

  1. Bestandsfeststellung und Prognose:

Bei der letzten Fortschreibung im Februar diesen Jahres war der Hort gerade um 25 Plätze erweitert worden. Es war nicht abzusehen, dass der Bedarf innerhalb eines halben Jahres um weitere 25 Plätze steigt. Momentan werden 100 Plätze benötigt. Damit hat sich der Bedarf an Hortplätzen innerhalb von zwei Jahren um 100 % gesteigert.
25 % der Kleinkinder werden in einer Kinderkrippe in Vilsbiburg betreut. Diese Eltern werden in absehbarer Zeit auch einen Betreuungsplatz brauchen, wenn das Kind dann zum Schulkind wird. Durch weiteren Zuzug und dem Bau eines zweiten Werkes der Firma Flottweg ist zusätzlich ein weiterer Anstieg an Hortbetreuungsplätzen z u erwarten.

Laut der Jugendhilfeplanung des Landkreises Landshut wünschen sich 30 % der Eltern einen Betreuungsplatz für Ihr Schulkind.
Wenn man wiederum das Bevölkerungswachstum der letzten drei Jahre auf die nächsten drei Jahre anwendet, ergibt sich der Bedarf von 213 Hortplätzen.
Ab Januar 2020 können alle Hortgruppen im St. Johanneshaus unterkommen. Dadurch wird ein Raum in der ehemaligen Krankenpflegeschule frei, der für die Mittagsbetreuung zur Verfügung steht. Somit wären 150 Hortplätze und 60 Plätze in der Mittagsbetreuung zur Verfügung.


  1. Bedarfsfeststellung und Bedarfsanerkennung

Schulkinder

Es wird ein Bedarf von 150 Hortplätzen festgestellt. Der zusätzliche Bedarf wird vorerst durch die Weiterführung von zwei zusätzlichen Gruppen in den Räumen der Mittelschule und Erhöhung der Kinderzahlen im Kinderhort St. Johannes gedeckt.
Der Kindergarten im St. Johannes-Haus zieht im Januar 2020 in den neu errichteten Kindergarten Franziskus am Burger Feld um. Die dann im St. Johannes-Haus zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss werden für die Erweiterung des Kinderhortes genutzt. Somit wird das gesamte Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des St. Johanneshauses für den Hort gebraucht. Falls sich der Bedarf weiterhin erhöht, plant die Stadt Vilsbiburg das ungenutzte Dachgeschoss für weitere Hortplätze auszubauen. Hierfür würde ein gesonderter, neuer Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der nötige Bedarf an Hortplätzen kann ab November 2018 zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf muss anerkannt werden, um in Zukunft mögliche staatliche Zuschüsse für die Förderung der Kinderbetreuung beantragen zu können.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemäß dem dargestellten Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2018 14:32 Uhr