Isolierte Befreiung - Terrassenüberdachung - Marc Spieß - Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Gemäß der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 für die Behandlung von verfahrensfreien Vorhaben, die zu Ihrer Errichtung einer isolierten Befreiung bedürfen, wurde für die Terrassenüberdachung eine Baugrenzenüberschreitung von maximal 2,00 m entlang der Straße nicht zugewandten Seite gewährt.

Der Bauherr möchte nun eine Terrassenüberdachung mit 3,00 m Tiefe errichten. Die Baugrenzen sind vollständig durch die Bebauung mit dem Hauptbaukörper ausgereizt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen. Terrassenüberdachungen werden im Baugebiet Burger Feld mit einer Tiefe von 3 m außerhalb der Baugrenze genehmigt. Sofern diese vom Straßenraum aus sichtbar sind sollen diese mit einer leichten und offen gestalteten Bauweise mit einem Glasdach bzw. transparentem Dach ausgeführt werden. Ist die Terrassenüberdachung nicht vom Straßenraum aus einsehbar muss das Dach nicht aus Glas oder transparent ausgeführt werden – die Bauweise ist dennoch leicht und offen zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr