Isolierte Befreiung - Terrassenüberdachung - Marc Spieß - Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 für die Behandlung von verfahrensfreien Vorhaben, die zu Ihrer Errichtung einer isolierten Befreiung bedürfen, wurde für die Terrassenüberdachung eine Baugrenzenüberschreitung von maximal 2,00 m entlang der Straße nicht zugewandten Seite gewährt.
Der Bauherr möchte nun eine Terrassenüberdachung mit 3,00 m Tiefe errichten. Die Baugrenzen sind vollständig durch die Bebauung mit dem Hauptbaukörper ausgereizt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen. Terrassenüberdachungen werden im Baugebiet Burger Feld mit einer Tiefe von 3 m außerhalb der Baugrenze genehmigt. Sofern diese vom Straßenraum aus sichtbar sind sollen diese mit einer leichten und offen gestalteten Bauweise mit einem Glasdach bzw. transparentem Dach ausgeführt werden. Ist die Terrassenüberdachung nicht vom Straßenraum aus einsehbar muss das Dach nicht aus Glas oder transparent ausgeführt werden – die Bauweise ist dennoch leicht und offen zu gestalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr