Parksituation der LKWs an der Ohmstraße - Festsetzungen des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 13.02.2017 | ö | informativ | 13.2 |
Sachverhalt
Der offene Graben entlang der Ohmstraße kann verrohrt und verfüllt werden. Im Bebauungsplan ist dieser zwar festgesetzt als offener Graben, allerdings soll dadurch die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung gewährleistet werden. Wenn dies mittels einer Verrohrung genauso gut zu erreichen ist, dann können hier bauplanungsrechtlich Stellflächen für die LKWs geschaffen werden.
Diskussionsverlauf
Herr Stadtrat Sarcher zeigt Bilder, auf denen die Überflutung der Ohmstraße zu sehen ist. Eine Verrohrung des offenen Grabens würde die Situation noch verschärfen. Daher wird eine Verrohrung der Ohmstraße nicht angestrebt.
Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr