Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Michael Niedermaier, Schlossstraße, FlNr. 1823/15, Gem. Haarbach - Neubau Bungalow mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.10.2019 | ö | beschließend | 15 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Schlossstraße“ in Haarbach.
Für die Errichtung des Bungalows mit Garage sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich:
- Befreiung von den Baugrenzen
Das Vorhaben überschreitet die Baugrenzen nicht mehr nur geringfügig. Städtebaulich fügt es sich durch die Drehung aber besser ein – entlang des Straßenzuges.
- Befreiung von der zulässigen GRZ:
Grundfläche Gebäude, Garage, Zufahrt und Vorplatz: 708,74m²
Zulässige Grundfläche (0,35 + Überschreitung 50%): 699,30m²
Damit liegt eine Überschreitung um 9,44m² vor.
Diese kann genehmigt werden. Der Bauherr kann dann allerdings keine weiteren Grundstücksflächen mehr versiegeln (z.B. durch ein Gartenhaus). Auch nicht mehr im Rahmen einer Befreiung. Das berechnete Volumen des Rückhaltebeckens basiert auf der durch Bebauungsplan zugelassenen höchstzulässigen Grundfläche. Hier wird in dieser Beschlussvorlage explizit darauf hingewiesen.
- Befreiung von der maximalen Länge des Hauptbaukörpers (16m):
Das Wohnhaus soll mit einer Länge von 22,97m errichtet werden.
- Befreiung von der festgesetzten Fläche für Nebenanlagen (Garage):
Garagen sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zulässig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.10.2019 08:56 Uhr