Bebauungsplan Freiung - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.12.2016 wurde über einen Antrag auf Vorbescheid in der Freiung 5 – 11, FlNrn. 83, 84, 86/2 und 86, Gem. Vilsbiburg, entschieden (siehe beigefügter Beschlussbuchauszug).
Da es sich bei der Freiung um einen Bereich handelt, den die Stadt Vilsbiburg gerne mittels eines Bauleitverfahrens entwickeln möchte, hat der Bau – und Umweltausschuss das Einvernehmen verweigert und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung des Baugesuches beantragt.
Mit Schreiben vom 12.01.2017 hat das Landratsamt dem Antrag stattgegeben und den Vorbescheid vorläufig zurückgestellt.
Eine genaue Planung liegt noch nicht vor. Bisher soll nur der Aufstellungsbeschluss für den künftigen Bebauungsplan „Freiung“ gefasst werden. Mit der zukünftigen Planung soll das Architekturbüro HoeWi – Architekten GmbH und das Planerbüro Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA beauftragt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf folgende FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84 und 90/4 Tfl. (siehe beigefügter Plan).
Diskussionsverlauf
Eine Weiterentwicklung des Areals an der Freyung wurde begrüßt. Der Bebauungsplan soll entgegen dem Entwurf um die Fläche vor der Bäckerei Feß erweitert werden, um einen einheitlichen Platzcharakter zu schaffen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung“ für die o.g. Flurnummern und den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich inkl. der Freifläche vor der Bäckerei Feß
aufzustellen.
Mit der Planung werden das Architekturbüro HoeWi – Architekten GmbH und das Planerbüro Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA beauftragt.
Ein Erschließungsvertrag, der die anteilige Kostenfreistellung (für FlNrn. 86, 86/2, 86 und 84) der Stadt für die Maßnahme sicherstellt, ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Datenstand vom 08.03.2017 14:56 Uhr