Jahresrechnung 2018 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 22.10.2019 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        27.808.937,81 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        14.670.997,29 €
Gesamthaushalt:                                                42.479.935,10 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        3.596.255,89 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            12,93 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        2.509.155,89 €
Schuldenstand am 31.12.2018:                                10.651.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2018
               allgemeine Rücklage:                        2.722.876,25 €
               Sonderrücklagen *):                                   993.949,84 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass.

Die Jahresrechnung 2018 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 28.01.2020 und am 29.01.2020 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Klaus Kirchner erklärte, dass die Prüfung reibungslos erfolgte. Das Rechnungswesen ist einwandfrei und es gab keine Beanstandungen. Die genauen Ausführungen wird Herr Kirchner noch nachreichen.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2018 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2018 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des E rsten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2018 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 11:38 Uhr