Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Innenstadt der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge des ISEK wurde auch ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt. Dieses hat nun Gültigkeit und bindet die Stadt Vilsbiburg nun auch hinsichtlich der entsprechenden Entscheidungen. Da dieses Konzept noch durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert werden muss, ist es notwendig die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Art der baulichen Nutzung auf dieses Konzept anzupassen, sodass eine vernünftige Einzelhandelsentwicklungsplanung entwickelt werden kann.

Hierzu ist es auch erforderlich für den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Vilsbiburg (Innenstadt) einen Bebauungsplan aufzustellen.

Folgende Änderung zur Beschlussvorlage vom 19.05.2020 wurde vorgenommen:
Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes wurde angepasst (Insbesondere im Bereich der Landshuter Straße (Lipp-Kurve).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Innenstadt“ mit der Gebietsart „MI“ (Mischgebiet)  aufzustellen. Gegenstand der Änderung sind hauptsächlich Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist einzuarbeiten und vollumfänglich zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die in der Anlage beigefügten Flurnummern. Der planerische Geltungsbereich ist in der Anlage auch beigefügt.

Als Verfahren wird das Regelverfahren festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:18 Uhr