Maßnahmenliste für die Städtebauförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 21.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Geplante Projekte, für die Mittel der Städtebauförderung beantragt werden sollen, sind jeweils Anfang Oktober der Regierung von Niederbayern - für das Folgejahr - mitzuteilen und abzustimmen.
Wird für das Projekt eine Städtebauförderung in Aussicht gestellt sind die detaillierten Antragsunterlagen und die Kostenberechnung zu erstellen und ist vor Auftragserteilung der ersten Baumaßnahme die Genehmigung durch die Städtebauförderung – oder zumindest die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn – einzuholen. Maßnahmen die im Vorjahr nicht beantragt wurden können in der Regel erst ein Jahr später neu angemeldet werden.
Nachfolgend die aktuelle Maßnahmenliste, die der Städtebauförderung Anfang Oktober 2020 vorgelegt und mit ihr abgestimmt wird.
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Maßnahmenliste für die Städtebauförderung - Antrag Oktober 2020
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Maßnahmen
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Planungsleistungen
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Ausführungsleistungen
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Erste Grobkos-tenschätzung
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Zeitschiene Planungsleistungen
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Erste Grobkos-tenschätzung
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Zeitschiene Ausführung
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HH 2020
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HH 2021
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HH 2021
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HH 2022
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1
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Generationenpark Balkspitz
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20.000
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X
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100.000
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X
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2
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Steg zum Balkspitz
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54.000
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X
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300.000
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X
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3
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Rahmenplanung Freiung
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25.000
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X
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4
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Städtebaulicher Wettbewerb Freiung
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50.000
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X
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5
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Rahmenplanung ehem. Papiertiger
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20.000
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X
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6
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Fassadenprogramm
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15.000 je Objekt
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_ x 15.000
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6 x 15.000
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2021
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2022
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2023
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7
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Innenstadtmanager
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X
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X
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X
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Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von StR Karlheinz Hiller erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass unter Punkt 7 Innenstadtmanager noch keine Kosten eingestellt sind, da hier erst eine Ausschreibung erfolgen muss.
Die Projektdauer von mittlerweile drei Jahren bei Punkt 1 und 2 wurde stark kritisiert. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte dass die ersten Gespräche eine unkomplizierte Genehmigung erwarten ließen, jetzt aber im Verfahren immer mehr Anforderungen gestellt werden. Als dann der Bauantrag endlich eingereicht werden konnte, wurde man aufgefordert, noch Unterlagen bzgl. Wasserrecht und Naturschutz/Artenschutz nachzureichen. StR Josef Sterr und StRin Doris Pollner machten auf die ehrenamtlichen Ideengeber aufmerksam. Diese sollten weiterhin in das Projekt mit eingebunden werden.
Bezüglich der Planungskosten für den geplanten Steg wollte StR Florian Anzeneder wissen, warum diese nochmals für das Jahr 2021 angemeldet werden. Hier erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass der Mittelabfluss nicht vollständig im Jahr 2020 erfolgte und man somit nochmals die Beträge für 2021 anmeldet. StR Josef Sterr war die Variantenvorstellung des Stegs nicht mehr bekannt, welche in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 17.02.2020 erfolgte, diese wird dem Stadtrat nochmals zur Verfügung gestellt.
StRin Claudia Geilersdorfer wollte wissen, ob es nicht gefährlich ist, wenn der Steg nicht hochwasserfrei gebaut wird und
wie das städtebauliche Konzept dazu aussieht. Stadtbaumeister Gerhard Binner wird das Konzept in der Bau- und Umweltausschusssitzung nochmals kurz vorstellen. Das Ing.-Büro Sehlhoff hat 2019 bereits mehrere Hochwasserberechnungen für die Große Vils durchgeführt um die Auswirkungen eines Balkspitzsteges zu ermitteln. Als Ergebnis hat das Ing.-Büro Sehlhoff fest gestellt, dass die Auswirkungen gering sind und eine hochwasserfreie Bauweise nicht erforderlich ist. Das Wasserwirtschaftsamt wurde darüber informiert.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die zuvor benannte Vorschlagsliste für die Beantragung von Mittel der Städtebauförderung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung beiliegende Maßnahmen - in Abstimmung mit der Städtebauförderung - für 2021 und die Folgejahre, anzumelden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2020 15:22 Uhr