Der Haushalt 2020 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen.
- Eckdaten:
Der Haushalt 2020 weist folgende Summen aus:
Haushalts-Summen
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2020
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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197.900
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202.100
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Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
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345.800
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85.300
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Gesamthaushalt
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543.700
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287.400
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Als weitere Eckdaten ergeben sich:
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2020
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Vorjahr
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EUR
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EUR
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Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
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29.500
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36.100
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- im Verhältnis zur VWH-Summe / %
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14,91
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17,86
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Zuführungsbetrag zur Rücklage
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23.700
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40.000
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Entnahme aus der Sonderrücklage
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306.800
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40.000
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- Hinweise:
Die auffallendste Veränderung zuerst. Die extreme Steigerung der Vermögenshaushaltssumme begründet sich mit der geplanten Sondertilgung des städtischen Darlehens in Höhe von 306.775 €.
Nachdem sich der Einsatz der Rücklage für den Erweiterungsbau der Stiftung erübrigt hat, kann die Rückzahlung des Darlehens erfolgen. Geplant wäre eine komplette Sondertilgung. Näheres muss aber noch zu einem späteren Zeitpunkt in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt und Stiftung geregelt werden.
Im Verwaltungshaushalt sind die (Miet-)Einnahmen relativ konstant. Bei den Ausgaben ist eher eine Steigerung zu erwarten.
Beim Ansatz für den Gebäudeunterhalt wird insbesondere darauf geachtet, dass das Stiftungsgebäude in einem wohnlichen und ansehnlichen Zustand erhalten bleibt. Das wachsende Alter des Gebäudes macht es allerdings auch notwendig, dass umfangreichere Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Neben den allgemeinen Aufwendungen muss insbesondere außen ein Holz-Renovierungsanstrich erfolgen. Dazu veranschlagt das Stadtbauamt in den nächsten 3 Jahren einen Ansatz von je 10.000 €.
Das komplette Treppengeländer ist nach den Vorgaben der Fa. ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften zu erhöhen. Kosten etwa 3.700 €.
Vorgenommen werden soll auch ein schrittweiser Austausch der Flurbeleuchtungsstrahler, 2020 für ein Stockwerk mit Kosten von ca. 1.500 €.
Zum Vermögenshaushalt (Baumaßnahmen):
Die Sondertilgung des Darlehens ist oben bereits erläutert. Ansonsten besteht der Vermögenshaushalt lediglich aus einem pauschalen Vorsorgeansatz für mögliche bauliche Maßnahmen in Höhe von 10.000 €. Des Weiteren nur die finanzielle Abwicklung mit der Rücklagenzuführung und der ordentlichen Tilgung des bestehenden Förderdarlehens.
- Finanzplan 2019 – 2023
Die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2023 ist relativ überschaubar. Es werden keine größeren Veränderungen erwartet.
Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen.
Im Übrigen darf auf den Vorbericht verwiesen werden.