Antrag auf Vorbescheid - Motting 33, FlNr. 506, Gem. Haarbach - Neubau eines Austragshauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich bei Vorliegen einer Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Bauherr gibt folgendes an:

„Mein Sohn wird mit seiner jungen Familie den elterliche Hof übernehmen, dafür sich zusätzliche Wohnflächen erforderlich. Um den Weiterbestand des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten, möchten wir ein Austragshaus errichten“.

Die Privilegierung wird daher angenommen. Eine Überprüfung erfolgt im Landratsamt unter Beteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten.

Das Vorhaben als Austragshaus (auch Altenteilerhaus) wird als zulässig erachtet. Es steht dem Generationenwechsel dauerhaft zur Verfügung. Laut Angaben reicht der vorhandene Wohnraum auch nicht aus, um die Wohnbedürfnisse entsprechend den Erfordernissen der Landwirtschaft zu erfüllen. Weiterhin besteht die funktionale Beziehung zwischen Austragshaus und landwirtschaftlicher Betrieb.

Die Erschließung der baulichen Anlage auf Grundstück FlNr. 506 führt über die FlNr. 503/9. Die FlNr. 503/9 befindet sich nach Angaben aus unserem GIS nicht im Eigentum des Bauherren. Hier ist noch eine entsprechende Sicherung nachzureichen.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2020 14:11 Uhr