Bauantrag - Andreas Stuckenberger, Ay 26 1/3, FlNr. 522/3, Gem. Frauensattling - Wohnraumerweiterung mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr begehrt die Wohnraum- und Garagenerweiterung aus folgenden Gründen:

  • Der bestehende Garagenanbau ist aufgrund der damaligen Grundstücksgrenzen (früher unterschiedliche Eigentümer – jetzt nicht mehr) nach hinten schräg zulaufend. Das Einfahren mit zwei Autos ist nicht mehr möglich. Das Mauerwerk auf der Nordseite sei feucht.
  • Durch eine Heizungsmodernisierung (Nachtspeicheröfen auf Pellets) wird mehr Nutzfläche gebraucht. Die zukünftige Heizungsanlage mit Lagerfläche ist in der Garage geplant.
  • Das EFH wird von zwei Parteien genutzt (Mutter im EG und Familie des Bauherrn im OG). Die jetzige Küche/Esszimmer des Bauherrn hat eine Fläche von 17 qm und sei damit relativ klein. Die Küche mitsamt Esszimmer soll sich zukünftig über der Garage befinden. Die ehemalige Küche soll als Kinderzimmer genutzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB zulässig. Es handelt sich um ein teilprivilegiertes Vorhaben.

Die Erweiterung ist demnach zulässig, wenn:

a) höchstens zwei Wohnungen vorhanden sind – Dies ist hier gegeben, da die EG Wohnung von der Mutter und die 1. OG Wohnung von der Familie des Bauherrn genutzt werden. Durch den Überbau und Ausbau der Garage sind auch weiterhin nur zwei Wohneinheiten im Gebäude vorhanden.

b) Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein. Dies ist hier der Fall.

c) Die Erweiterung muss im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen und unter der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sein. – Es handelt sich hier um die Vergrößerung der Garage und um die Aufstockung der Garage (und damit Vergrößerung der Wohnung im 1. OG). Dies steht im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und ist auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse (Familie) angemessen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 13:21 Uhr