Verlängerung Beschluss Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 02.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsätzlich ist für die Genehmigung von notariellen Kaufverträgen (zwischen 50.000 EUR und 250.000 EUR) der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Da zwischen der Beurkundung beim Notar und der möglichen Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss mehrere Wochen oder sogar bis zu zwei Monate liegen können, wurde bereits beim Verkauf der Grundstücke in den Baugebieten „Burger Feld“ oder auch „Grub-Süd“ und „Seyboldsdorf Süd-Ost“ flexible und bürgerfreundliche Lösungen getroffen.
Der Stadtrat hat von seiner Delegationsmöglichkeit Gebrauch gemacht und der Ersten Bürgermeisterin bzw. ihres Vertreters im Amt zur Genehmigung der Urkunden ermächtigt. Die einzelnen Genehmigungen werden jeweils in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben.
Um die letzten Grundstücksverkäufe in diesem Sinne weiter behandeln zu können, ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 11.06.2018 bis zum 31.12.2022 nötig.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder wie viele Grundstücke im Baugebiet Burger Feld noch zu verkaufen seien, erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass noch ein Grundstück zum Verkauf steht.
Beschluss
Der Stadtrat verlängert die im Beschluss vom 11.06.2018 beinhaltete Ermächtigung, welche der Ersten Bürgermeisterin oder ihres Vertreters im Amt ermächtigt, notarielle Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschuss zu genehmigen.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird die Erste Bürgermeisterin oder ihres Vertreters im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben, soweit die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.
Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist weiterhin über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.05.2022 11:08 Uhr