Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 27.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 29.05.2006 und 18.06.2008 wurde der Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen abgelehnt.
Die Stadtverwaltung Vilsbiburg hat eine Anfrage erhalten, ob die Möglichkeit besteht, das Thema nochmals zur Diskussion zu stellen. Mittlerweile ist der Betrieb von Autowaschanlagen in den umliegenden Gemeinden Geisenhausen, Velden, Adlkofen, Taufkirchen, Kumhausen und Ergolding möglich.
Die Stadtverwaltung möchte zur Diskussion stellen, ob der Erlass einer entsprechenden Verordnung dem Stadtrat von Vilsbiburg nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium sind noch folgende Fragen zu klären:
- Gilt eine mögliche Verordnung nur für SB-Waschanlagen oder auch für alle anderen Anlagen?
- Welche Möglichkeiten gibt es für eine zeitliche Einschränkung?
Grundsätzlich war man der Meinung, den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Das Verbot ist überholt.
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Verordnung zur Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Stadtrat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2021 10:48 Uhr