Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV IV Veldener Straße" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 25 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bürgersolarfreiflächenanlage zwischen Veldener Straße und Thalham wurde in bisher drei Abschnitten errichtet (Die Bezeichnung SO steht für Sondergebiet):
  • SO Photovoltaik I im Jahr 2012 auf Fl.St. 342 und 357 mit 3.366 Kilowatt peak (kWp) Leistung
  • SO Photovoltaik II im Jahr 2013 auf Fl.St.  358 mit 1.358,28 kWp
  • SO Photovoltaik III im Jahr 2019 auf Fl.St. 313 mit 1.108,80 kWp
Summe Bestand:  5.833 kWp

Nun kann die Anlage erweitert werden, wegen des kürzlich ausgedehnten Korridors von Seiten des Erneuerbaren Energien Gesetzes, bezüglich dessen Einspeisevergütung:
  • SO Photovoltaik IV zwischen Veldener Straße und Thalham auf FlSt. 342 und 357 mit circa 3.300 kWp, als eine Erweiterung vom bisherigen 110-m-Korridor auf nun 200-m-Korridor 

Diese Erweiterung der Anlage bringt einen Zuwachs an erneuerbarem Strom von ca. 3,63 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr, das entspricht einem Anteil von weiteren 5,8 % am Gesamtbedarf der Stadt Vilsbiburg.
Die Einsparung an klimawirksamen Gasen (CO2) beträgt weitere 2.300 Tonnen im Jahr. 
Zudem soll auch diese Anlage wieder von Bürgern mitfinanziert werden. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder in einer zurückliegenden Stadtratssitzung wurde die Entwicklung des Stromverbrauchs und dessen Zusammensetzung nochmals im Gremium vorgestellt. Hier wäre nach Meinung von StR Anzeneder noch wichtig zu wissen, wieweit sich der durchschnittliche Stromverbrauch pro Haushalt in den letzten Jahren entwickelt hat, bzw. ob durch die Maßnahmen ein Rückgang erkennbar ist. 
StR Hermann Bauer verwies auf die erhöhte Bodenzahl auf der Fl.-Nr. 357 und warum die Restfläche nicht ebenfalls für die PV-Freiflächenanlage genutzt wird. Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Strasser erklärte, dass die Fläche außerhalb des genannten Korridors liegt und man somit für die Einspeisevergütung keine feste Zusage bekommt.
StR Johann Sarcher bewertet das Vorhaben positiv und regte an, die Eingrünung der bestehenden Anlage Richtung Veldener Straße nochmals zu überprüfen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO PV IV Veldener Straße“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 25“.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 342 Tfl., 345 Tfl. und 357 Tfl., der Gemarkung Wolferding.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.10.2021 13:48 Uhr